Ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben

Mit öffentlichen Bekanntmachungen und ortsüblichen Bekanntgaben werden die Einwohnerinnen und Einwohner über Entscheidungen oder allgemeine Informationen der Stadtverwaltung in Kenntnis setzt. Die Form der Bekanntmachung in Meißen regelt die Bekanntmachungssatzung. Demnach erfolgen ortsübliche Bekanntmachungen und Bekanntgaben durch Aushang in den Schaukästen am Rathaus (Außenfront Burgstraße 32) und vor der Johannesschule (Dresdner Straße 21 - linker Grundstücksteil). Diese müssen seit 01.01.2024 gemäß §1 SächsVwVfZG i.V.m. § 27a VwVfG auch online zur Verfügung gestellt werden. Für die Sitzungen des Stadtrates finden Sie die jeweiligen Tagesordnungen im Ratsinformationssystem der Stadt Meißen unter https://meissen.gremien.info/

Dagegen werden öffentliche Bekanntmachungen zur Verkündung von Rechtsverordnungen, der Bekanntmachung von Satzungen und sonstige durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntgaben im Amtsblatt der Stadt Meißen vollzogen, das elektronisch abrufbar ist unter www.stadt-meissen.de/de/amtsblatt.html.

Ortsübliche Bekanntgabe Planfeststellung für das Bauvorhaben "S177, Ausbau in Meißen, Abschnitt 1.1 Plossenaufstieg" - 1. Tektur - gemäß § 39 SächStrG

- Auslegung der Planunterlagen -

für das oben aufgeführte Bauvorhaben hat das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, die Planfeststellung nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) beantragt.

Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben "S177, Ausbau in Meißen, Abschnitt 1.1 Plossenaufstieg" gemäß 39 SächStrG
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