Ebenfalls hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Meißen in seiner Sitzung am 22.05.2024 die Aufhebung (Beschlussnummer: 24/7/060) des am 29.09.2021 vom Stadtrat gefassten Aufstellungsbeschlusses zur 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ (Beschlussnummer: 21/7/152) beschlossen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich für den neu gefassten Aufstellungsbeschluss sowie des aufgehobenen Aufstellungsbeschlusses der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ (bezogen auf die Ausgleichsflächen) sind identisch.
Planungsziel:
Die Änderung des Verfahrens ist eine formelle und keine inhaltliche Änderung. Die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung aus dem Jahr 2022 und auch die bisherigen Ausarbeitungen können weiterhin genutzt werden, da der planerische Leitgedanke unverändert bleibt.
Durch den Bebauungsplan sollen zu erbringende Kompensationsmaßnahmen auf der Fläche der Alten Straßenmeisterei sowie weiteren Flächen festgesetzt werden.
Um die Kompensationsmaßnahmen in einem zielführenden Verfahren umsetzen zu können, wurde der Aufstellungsbeschluss vom 29.09.2021 aufgehoben Und der neue Aufstellungsbeschluss unter Darlegung der aktuellen Sachlage gefasst. Dieses Vorgehen ist auch aufgrund der schwer überschaubaren Aktenlage des Verfahrens „Neubau der Straßenmeisterei Meißen im Stadtteil Bohnitzsch“ nebst Ausgleichsfläche „Alte Straßenmeisterei“ seit 2004 angebracht.