Fördermöglichkeiten

Die Stadt Meißen lebt nicht nur von Impulsen der kommunalen Partnerschaften, sondern profitiert insbesondere von den Ideen und dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger, welches wir zu unterstützen suchen. Wer also investive Projekte – egal ob groß oder klein – plant, kann daher womöglich von geeigneten Fördermitteln profitieren. Hierzu nachfolgend ein Überblick:

 

Verfügungsfonds

Aktive Bürger, Eigentümer und Gewerbetreibende mit kleinteiligen Projektideen, die der Belebung und Aufwertung ihres Quartiers dienen, können über den Verfügungsfonds finanzielle Unterstützung für die Verwirklichung beantragen. Gefördert werden Projekte, die im Regelfall einen Kostenrahmen von 8.000 € nicht überschreiten. 50% der förderfähigen Kosten müssen dabei aus privaten Mitteln, des Antragstellers oder von Spendern, finanziert werden. Die restlichen 50% erhält man als Zuschuss aus der Städtebauförderung. Wenn Ihr Interesse geweckt ist, können Sie sich gern hier über Rahmenbedingungen und Antragsverfahren informieren.

 

Städtebauförderung

Die Programme der Städtebauförderung dienen dazu, besonders entwicklungsintensive Quartiere in ihrer städtebaulichen Aufwertung zu begleiten. Diese Förderung ist gebietsbezogen und konzentriert sich aktuell auf die Fördergebiete „Meißen rechts der Elbe“ (im Wesentlichen die Stadtteile Cölln und Niederfähre/Vorbrücke) sowie „Meißen links der Elbe“ (Triebischvorstadt bis Porzellanmanufaktur). Primärer Zuwendungsempfänger ist die Stadt Meißen. Sie kann jedoch die Fördermittel an Dritte weiterleiten, wenn diese mit einer Sanierungsmaßnahme zur städtebaulichen Aufwertung des Fördergebiets beitragen. Informationen zu Voraussetzungen, Antragsverfahren und Beratungsmöglichkeiten finden Sie hier.

 

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Seit dem Jahr 2000 reicht die Europäische Union regelmäßig Fördermittel für die nachhaltige Stadtentwicklung aus. Dabei wird je Förderperiode (sieben Jahre) ein besonders entwicklungsbedürftiges Quartier innerhalb der Stadtgrenzen festgelegt, in dem verschiedene Einzelmaßnahmen umgesetzt werden können. Je nach Schwerpunktsetzung der jeweiligen Förderperiode kann es sich dabei zum Beispiel um Maßnahmen zur CO2-Einsparung oder um Revitalisierung von bauhistorisch wertvollen Gebäuden handeln. Derartige Einzelmaßnahmen können auch von privaten Projektträgern realisiert werden, denen die Stadt Meißen die Fördermittel dann weiterleitet. Voraussetzung ist, dass die Projekte im geplanten Fördergebiet liegen und bereits in der Startphase einer Förderperiode in den Maßnahmeplan eingebracht werden. Weiterführende Infos dazu sowie einen Überblick über die Projekte der bisherigen Förderperiode erhalten Sie hier.

Steuerliche Vergünstigungen

Neben den klassischen monetären Zuschüssen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine indirekte Begünstigung über steuerliche Vergünstigungen erfolgen. Dabei kann man für Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet erhöhte steuerliche Abschreibungen nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen. In der Stadt Meißen ist dies aktuell noch im Sanierungsgebiet "Meißen-Cölln" möglich. Ob Ihr Gebäude innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes liegt, können Sie hier überprüfen.

Für die Inanspruchnahme der erhöhten steuerlichen Abschreibungen benötigen Sie eine Bescheinigung der Gemeinde über Ihre Sanierungsaufwendungen. Grundlage dafür ist, dass Sie vor Beginn Ihrer Bautätigkeiten eine freiwillige Vereinbarung mit der Stadt Meißen über Art und Umfang der geplanten Sanierung schließen. Welche Sanierungstätigkeiten bescheinigungsfähig sind, muss im Einzelfall abgestimmt werden. Gern können Sie sich dazu unverbindlich von der Sanierungsberaterin der Stadt Meißen, der SEEG Service GmbH, beraten lassen.

Kontakt:
Viola Rotenberg
Telefon: +49 3521 474-348
E-Mail: rotenberg@seeg-meissen.de

 

Analog existiert die Möglichkeit, nach §§ 7i, 10f, 11b EStG erhöhte steuerliche Abschreibungen für Sanierungs- und Erhaltungsarbeiten an Baudenkmälern in Anspruch zu nehmen. Die zuständige Stelle ist hierbei das Landratsamt Meißen. Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Noch nichts Passendes gefunden?

Kommunen sind nicht die Einzigen, die Unterstützung gewähren. Informieren Sie sich gern auch bei anderen Anbietern, wie der Sächsischen Aufbaubank oder der KfW, und lassen Sie sich individuell beraten.

Jenny Pretzschner
Jenny Pretzschner
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