Stadtpolitik

Was bedeutet eigentlich die kommunale Selbstverwaltung? Welche Beteiligungsformen haben Bürgerinnen und Bürger in Meißen? Was ist das Rats- und Bürgerinformationssystem und welche Informationen liefert es sowohl dem Bürger als auch den Ratsmitgliedern? Diese Fragen werden Ihnen auf dieser Seite kurz und knapp erklärt.

Kommunale Selbstverwaltung
Die kommunale Selbstverwaltung ist im Artikel 28 des Grundgesetzes verankert. Damit erhalten Städte und Gemeinden die Möglichkeit, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft für das soziale, kulturelle, sportliche und wirtschaftliche Wohl im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortlichkeit zu regeln. Damit wird auch die Grundlage finanzieller Eigenverantwortung geschaffen.

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und neben dem Oberbürgermeister Organ einer Gemeinde. Die Ratsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder entscheiden über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist, oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.

Kommunale Selbstverwaltung ist also vereinfacht ausgedrückt eine größtenteils selbstbestimmte Arbeit zum Wohle der Bürgerschaft durch die gewählten politischen Vertreterinnen und Vertreter. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.

Formen der Bürgerbeteiligung
Die Mitglieder des Stadtrates werden aller fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern einer Stadt gewählt. Für die Wahl als Stadträtin oder Stadtrat können sich ausschließlich Meißnerinnen und Meißner aufstellen lassen. Zudem hat die Stadt Meißen weitere Gremien, in denen Sie sich beteiligen können:

  • Jugendstadtrat
  • Seniorenvertretung
  • Stadtelternrat.

Weitere Informationen zu den jeweiligen Gremien erhalten Sie über die Kachel "Städtische Gremien" unterhalb dieses Textes.

Weitere Möglichkeiten zur Beteiligung für Meißnerinnen und Meißner bietet das Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen. Regelmäßig werden über diese Seite u. a. Umfragen, Bauleitpläne oder andere Verfahren veröffentlicht. Auch den Mängelmelder erreichen Sie darüber.

Rats- und Bürgerinformationssystem
Über das Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Meißen können Sie sich über die Zusammensetzung des Stadtrates und seiner Ausschüsse informieren sowie über Zeitpunkt und Inhalt der Sitzungen, soweit diese öffentlich sind.

Ortsrecht
Städte und Gemeinden können weisungsfreie Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit Gesetze oder Rechtsverordnungen keine Vorschriften enthalten. Diese werden vom Stadtrat beschlossen. Alle beschlossenen Satzungen und Richtlinien finden Sie im Ortsrecht auf diese Seite. Nutzen Sie dafür die Kachel "Ortsrecht" unterhalb dieses Textes.