Projektförderung

Die Stadt Meißen unterstützt auf vielfältige Weise Projektideen, Vorhaben und Veranstaltungen. Zu den drei wichtigsten Förderinstrumenten finden Sie auf dieser Seite weitere Informationen.

Kulturraumförderung

Sachsen hat mit dem Kulturraumgesetz als einziges Bundesland Kultur zur Pflichtaufgabe der Kommunen und Landkreise erklärt. Die Kulturräume fördern kulturelle Einrichtungen und Projekte von regionaler Bedeutung. Die örtlichen Kommunen beteiligen sich an der Finanzierung mit einem Sitzgemeindeanteil.

Förderkriterien und Formulare für die Projektförderung finden Sie unter www.kulturraum-erleben.de.

Fristen: Anträge müssen beim Kulturraum bis 31. August des laufenden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Bitte beachten Sie: Für die Bearbeitung der Anträge muss dem Kulturraum eine Bestätigung der Stadt Meißen über den Sitzgemeindeanteil vorliegen. Um die Sitzgemeindeanteile angemessen und fristgerecht bearbeiten zu können, benötigen wir die Förderanträge bereits bis zum 30. Juni. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an kultur@stadt-meissen.de.

Unterstützung touristisch relevanter Veranstaltungen aus Mitteln der Gästetaxe

Meißen bietet eine ideale Kulisse für Hochkultur und Veranstaltungen - von traditionell bis zeitgemäß. Mit einem Budget aus der Gästetaxe unterstützt die Stadt touristisch relevante und kostenfreie Formate mit einer überregionalen Anziehungskraft.

Meißen bietet eine ideale Kulisse für Hochkultur und Veranstaltungen - von traditionell bis zeitgemäß. Mit einem Budget aus der Gästetaxe unterstützt die Stadt touristisch relevante und kostenfreie Formate mit einer überregionalen Anziehungskraft.

Förderkriterien und Formulare: Es gilt die Förderrichtlinie der Stadt Meißen und das dort hinterlegte Antragsformular.

Fristen: Anträge müssen beim Amt für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.

Meißner Sparkassenstiftung

Die Sparkasse hat mit Gründung der Stiftung 1998 einen weiteren Beitrag zur Förderung der Meißner Region geleistet, um noch stärker das gesellschaftliche Leben im Landkreis Meißen zu unterstützen. Sie versteht sich in diesem Zusammenhang als Kompetenz-Zentrum, welches Projektträgern und Kultureinrichtungen zur Seite steht.

Die regionale Stiftungsarbeit und Förderung von Projekten hat ihren Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendhilfe, der Kulturförderung, der Erhaltung kulturhistorischer Güter im Landkreis Meißen, im Sozialen sowie im Sport. Die Meißner Sparkassen-Stiftung fördert ausschließlich Projekte im Landkreis Meißen. Anträge können alle gemeinnützigen Einrichtungen stellen, die ihren Sitz im Landkreis Meißen haben.

Förderkriterien und Formulare für die Projektförderung finden Sie unter www.sparkasse-meissen.de.

Fristen:

  • Frühjahrssitzung: Monat Juni des Jahres
  • Einreichungsfrist Anträge: bis 1. Mai des Jahres
  • Herbstsitzung: Monat November/Dezember des Jahres
  • Einreichungsfrist Anträge: bis 1. Oktober des Jahres

Die Städte und Gemeinden sollen sich an den jeweiligen Projekten finanziell mit beteiligen.