Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Meißen ist bemüht, seine Websites www.stadt-meissen.de, www.touristinfo-meissen.de sowie www.eaw-meissen.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG), das Sächsische E-Government-Gesetz (SächsEGovG) sowie das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG).

Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die im als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).

Die Webseite beruht auf einer zentralen technischen Codebasis. Die Übereinstimmung an die Anforderungen an die Barrierefreiheit werden derzeit geprüft. Sie ist derzeit nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar. 

An der Beseitigung folgender Barrieren arbeiten wir stetig:

  • Nicht alle PDF-Dokumente, welche derzeit auf www.stadt-meissen.de, www.touristinfo-meissen.de und www.eaw-meissen.de zum Download bereitstehen sind barrierefrei. Bei der Neuerstellung der Internetseite haben wir an vielen Stellen versucht komplett auf PDF-Dokumente zu verzichten (z.B. im Ortsrecht, Download eines PDF-Dokumentes - nicht barrierefrei - steht als zusätzliches Angebot zur Verfügung). Da es sich dennoch um zahlreiche Dateien handelt, die noch nicht barrierefrei gestaltet sind, wird die Behebung des Problems noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • In die Seite eingebundene Videos (eigene Filme oder von externen Dritten) enthalten derzeit keine Audiodiskriptionen. Bei der Produktion von eigenen neuen Videos, die von der Stadt Meißen erstellt werden, wird darauf geachtet einen Untertitel anzubieten.
  • Die Kontraste können auf dieser Seite noch nicht eingestellt werden. Daran arbeiten wir derzeit. Voraussichtlich Ende 2022 soll dies umgesetzt sein.

Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • PDF-Dokumente die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktuelle Verwaltungsverfahren (rechtliche Abläufe) benötigt werden
  • Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden
  • Karten (z.B. Planzeichnungen), deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird
  • Kartenanwendungen sind zum Teil barrierefrei (OpenStreepMap)
  • die Bereitstellung von Informationen zur Gebärdensprache und Leichte Sprache fehlen derzeit auf www.stadt-meissen.de

Bitte beachten Sie, dass ältere Browser teilweise Inhalte nicht einwandfrei darstellen können. Bitte verwenden Sie daher immer einen aktuellen Web-Browser. 

Diese Erklärung wurde am 28.01.2022 erstellt.

 

Kontakt
Sollten Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.

E-Mail: presse@stadt-meissen.de

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Webseiten benachteiligt zu sein oder von uns keine zufriedenstellende Antwort zu Anfragen bezüglich der Barrierefreiheit der Webseite erhalten zu haben, können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Stephan Pöhler
Besucheradresse: Albertstraße 10, 01097 Dresden
Telefon: +49 351 564-12161
Telefax: +49 351 564-12169
E-Mail: info.behindertenbeauftragter@sk.sachsen.de
Webseite: www.sk.sachsen.de