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Verkehr & Mobilität

Mobilität und Verkehr tangieren viele Aspekte des täglichen Lebens in Meißen. Sie sind von gesellschaftlichen, politischen aber auch wirtschaftlichen Veränderungsprozessen bestimmt und stehen in komplexen Zusammenhängen zueinander. Besonders Themen des Klimaschutzes, moderner Verkehrsangebote, einer nachhaltigen Verkehrsmittelwahl und krisensicheren Mobilitätsgestaltung rücken dabei immer öfter in den Mittelpunkt öffentlicher und politischer Diskussionen.

Ein wichtiges strategisches Instrument ist dabei das Verkehrsentwicklungskonzept (VEK). Das VEK erfasst zunächst den Bestand und analysiert vorhandene Konfliktpunkte. Aus den identifizierten Schwachstellen werden Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung abgeleitet. Dabei ist das VEK als übergeordnetes Planungsinstrument zu verstehen, welches durch themenbezogene Konzepte in Bereichen wie Fuß- und Radverkehr ergänzt wird.

Verkehrsentwicklungskonzept 2014 - 2025
Das Verkehrsentwicklungskonzept der Stadt Meißen in der aktuell gültigen Fassung können Sie über den grünen Button herunterladen.
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Mobiles Meißen 2035+

Neuauflage des Verkehrsentwicklungskonzeptes als Mobilitätsplan

Das aktuelle Verkehrsentwicklungskonzept (VEK) hat einen Planungshorizont bis 2025 - höchste Zeit also für eine Fortschreibung. Der neue Standard sind sogenannte nachhaltige urbane Mobilitätspläne und einen solchen will die Stadt Meißen für den Planungshorizont 2035+ aufstellen.

Dieses Vorhaben wird unterstützt durch das Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Mobilität betrifft jede Person, sobald sie ihre eigenen vier Wände verlässt. Dabei gibt es ganz verschiedene Anforderungen, je nachdem ob man sich zu Fuß, mit dem Auto, ÖPNV oder ganz anders durch die öffentlichen Räume bewegt. Alle vereint, dass sie sicher und effizient ans Ziel kommen wollen. Bestimmte Gruppen (u.a. Kinder, Senioren, Seheingeschränkte, Gehbehinderte) haben darüber hinaus zusätzliche (Schutz-)Bedürfnisse, die mitbetrachtet werden müssen. Gleichzeitig sind die Ressourcen bei denjenigen, die die entsprechende Infrastruktur stellen, endlich – egal ob es sich dabei um Platz, Material, Geld oder Personal handelt. Ziel der Fortschreibung des VEK ist es, unter den gegebenen Bedingungen die verschiedenen Nutzeransprüche in Einklang zu bringen und dabei die Effizienz und Effektivität des städtischen Mobilitätsnetzes und seiner Schnittstellen zum Umland langfristig zu erhalten und zu verbessern.

Um dies zu erreichen, erfolgt die Fortschreibung des VEK als Mobilitätsplan unter Federführung des Amtes für Stadtplanung und -entwicklung unter Hinzuziehung externer Dienstleister. Die Durchführung erfolgt grob in folgenden Phasen:

  • Status-Quo-Analyse
  • Leitbilder und Szenarien
  • Maßnahme- und Realisierungskonzept
  • Abschluss und Kommunikation der Ergebnisse

Die Fortschreibung richtet sich nach den Richtlinien für nachhaltige, urbane Mobilitätspläne (sustainable urban mobility plans oder kurz SUMP). Mehr Infos zu den SUMP-Leitlinien finden Sie hier: nachhaltig.mobil.planen

Begleitet wird der fachplanerische Prozess von einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Es wird ein Arbeitsgremium gebildet, das sich zu 50% aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern sowie zu 50% aus Vertretern von Politik, Wissenschaft, Behörden, Verkehrsträgern & Verbänden zusammensetzt. Dieses Gremium arbeitet intensiv mit der Verwaltung und den beauftragten Planern in allen Phasen der VEK-Fortschreibung zusammen.

Darüber hinaus wird es für die Stadtgesellschaft die Möglichkeit geben, im Rahmen der Analyse auf Konflikte und Schwerpunkte hinzuweisen. Dies geschieht zum einen über ein Online-Tool und zum anderen im Rahmen von Stadtteilbegehungen/-spaziergängen für den direkten Austausch. Auch die Priorisierung der Leitziele für das neue VEK wird dem Voting der Stadtgesellschaft geöffnet, um eine unmittelbare Resonanz zu erhalten.

Im Ergebnis soll mit dem nach SUMP-Leitlinien fortgeschriebenen VEK ein Handlungsrahmen für die Stadtverwaltung sowie die jeweiligen Baulastträger vorgelegt werden, der die verschiedenen Ansprüche strategisch zusammenführt und über die definierten Ziele und Maßnahmen Leitlinien für künftige Entscheidungen im Bereich Mobilität aufzeigt. Damit soll die Effizienz und Effektivität der Mobilitätsnetze bei nachhaltigem Ressourceneinsatz gewährleistet werden. Dies ist in der Umsetzungsphase regelmäßig zu prüfen und mit geeigneten Indikatoren zu messen.

Meißen macht mobil

Beteiligungsprozess zum Mobilitätsplan

Da Mobilität alle Bevölkerungsgruppen betrifft, will die Stadt Meißen die Bürgerinnen und Bürger intensiv in die Erstellung des Mobilitätsplans mit einbeziehen. Dazu werden in den verschiedenen Phasen der Mobilitätsplanerstellung jeweils geeignete Formate zum Mitarbeiten und Mitbestimmen angeboten. Der gesamte Prozess soll von einem geeigneten Büro begleitet und moderiert werden.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Das Vorhaben wird vom Freistaat mit 10.000 € aus der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung unterstützt.

Über den gesamten Prozess der Mobilitätsplanerstellung hinweg wird es eine Arbeitsgruppe geben, die verschiedenste Interessengruppen repräsentieren soll. Die AG wird 30 Mitglieder umfassen, davon 15 Bürgerinnen und Bürger. Dazu werden 2% der über 16-Jährigen aus dem Stadtgebiet Meißen per Zufall angeschrieben und zur Teilnahme an der AG eingeladen. Aus den positiven Rückmeldungen werden die 15 Plätze so besetzt, dass die Altersgruppen, Geschlechter und Stadtteile möglichst repräsentativ vertreten sind.

Die restlichen Mitglieder der AG setzen sich zusammen aus Vertretern von Politik, Behörden, Verbänden und Wissenschaft.

Diese AG wirkt einmal als Multiplikator bei der Kommunikation. Sie sammelt Bedarfe und Hinweise aus ihrem jeweiligen Interessenbereich und bringt diese in den Prozess ein. Gleichzeitig bewerben die Mitglieder die verschiedenen Beteiligungsformate über ihre Kanäle und kommunizieren Zwischenergebnisse zurück in ihre jeweiligen Bereiche.

Darüber hinaus wird es in der Analysephase die Möglichkeiten geben, über ein Online-Tool (Beteiligungsportal Freistaat Sachsen) Hinweise zu Problemen, Konflikten und Gefahrenstellen zu geben. Dabei können die Bürgerinnen und Bürger ihre jeweiligen Hinweise direkt auf einer Karte markieren und per Kommentarfunktion erläutern (ähnlich dem bereits eingerichteten Mängelmelder).

Für jene Personen, die weniger technikaffin sind, gibt es das Angebot, zu Stadtteilspaziergängen dazu zu stoßen. Dabei bewegt sich ein Team aus Vertretern der Stadtverwaltung, des Fachplanungsbüros sowie des Beteiligungsbüros auf einer vorher festgelegten Route durch die jeweiligen Quartiere. Datum, Uhrzeit und Route werden vorher über die zur Verfügung stehenden Kanäle bekannt gemacht, sodass Interessierte bei Bedarf dazustoßen und ihre Fragen / Anregungen einbringen können.

Darüber hinaus wird es bezüglich der Leitziele noch einmal eine direkte Beteiligung geben. Die Leitziele werden von der AG zusammen mit dem Fachplaner erarbeitet. Die Priorisierung erfolgt dann per Bürgervoting über analoge und digitale Kanäle.

Unter dem Dach des Verkehrsentwicklungskonzeptes werden vor allem die Bereiche Fußverkehr, Radverkehr und Elektromobilität in Meißen in den Fokus genommen. Die Methodik reicht dabei von der Teilnahme an interkommunalen Arbeitsgemeinschaften bis zur Erstellung von Schwerpunktkonzepten. Im Nachfolgenden sind die laufenden Projekte für jeden Bereich ausführlicher dargestellt.

 

Radverkehr

Der Radverkehr in Meißen erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Anteil der radfahrenden Verkehrsteilnehmer nimmt seit 2013 moderat, aber stetig zu. Dieser Entwicklung trägt die Stadt Meißen in ihrer Verkehrsplanung Rechnung.

Auf Antrag der Fraktion Freie Bürger/SPD/Grüne (Antrag-Nr. A32/16) beschloss der Stadtrat am 03.11.2016 die Einrichtung eines Arbeitskreises Radverkehr (Beschluss-Nr.16/6/217). Dieser erarbeitet Vorschläge zur Verbesserung von Verkehrssicherheit sowie Attraktivität des Radverkehrs und begleitet die Umsetzung bestehender Radverkehrskonzeptionen. Die Sitzungen des Arbeitskreises sind öffentlich, alle Interessierten können gern teilnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Gleichzeitig ist die Stadt Meißen Mitglied im wegebund (ehemals Rad.SN), einer Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommune zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Dadurch wird zum einen der Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen befördert. Zum anderen versteht sich der wegebund als Schnittstelle zum Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie anderen Organisationen und Verbänden, sodass eine breite Vernetzung erreicht wird. Mehr zum wegebund und seinen Projekten erfahren Sie auf dessen Homepage.

Zur Erhöhung der Attraktivität, Qualität und Sicherheit für den Radverkehr wird die Stadt Meißen im Jahr 2024 eine Radverkehrskonzeption erarbeiten. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit wird dabei eine Bestandserfassung und -bewertung vorgenommen, Leitbilder und Ziele definiert sowie konkrete Einzelmaßnahmen abgeleitet. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Fußverkehr

Meißen wird als eine von fünf Modellkommunen bei der Entwicklung einer Fußverkehrsstrategie vom Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. unterstützt. Das Projekt mit dem Titel „Gut gehen lassen – Bündnis für attraktiven Fußverkehr“ soll dazu beitragen, die Sicherheit und Attraktivität des zu Fuß Gehens zu erhöhen.

Die teilnehmenden Stadtverwaltungen erhalten dafür im Rahmen des Projektes entsprechende Maßnahmen und Empfehlungen. Ausgewählt wurden neben Meißen auch Braunschweig, Erfurt, Flensburg und Wiesbaden.

Bis Anfang 2023 wird es in jeder der fünf Städte strategische Gespräche mit der Stadtverwaltung, einen Workshop, einen Fußverkehrs-Check, eine Aktion auf der Straße und eine Begehung mit der Kommunalpolitik – ein so bezeichnetes „Parteiengespräch auf dem Gehweg“ – geben. Zudem werden engagierte Bürgerinnen und Bürger für ihren Stadtteil gesucht, so genannte „Quartiers-Geherinnen und -Geher“, die vom Fachverband Fußverkehr unter anderem eine Schulung für einen Fußverkehrs-Check erhalten. Sie sollen zum Bindeglied zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung werden und ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern vermitteln, wie sie mit entsprechenden Materialien und Kenntnissen die Kommunalverwaltung bei der Fußverkehrsförderung unterstützen können.

Das Projekt hat eine Laufzeit von zwei Jahren und wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und vom Umweltbundesamt gefördert. Im Vorfeld hatten sich bundesweit 30 Städte beim FUSS e.V. um die Teilnahme an dem Projekt als Modellstadt beworben.

Informationen zum Projekt finden Sie auf: www.fussverkehrsstrategie.de

Bei Fragen wenden Sie sich an:
Patrick Riskowsky (Projektleiter)
Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V.
fvs@fuss-ev.de
Tel. 030 492 74 73 (Mo.-Fr. 9-15 Uhr, mit AB)

Elektromobilität

Die Stadt Meißen sieht sich mit den vielseitigen Wünschen aus der Bürgerschaft und Politik sowie den Anforderungen der Elektromobilität konfrontiert. Die Thematik wird im aktuellen INSEK als defizitär erkannt und mit Handlungsstrategien unterlegt. Zusätzlich soll ein Elektromobilitätskonzept als eigenständiges verkehrsplanerisches Instrument erarbeitet werden, welches sich im Konkreten mit der Thematik Elektromobilität oder den neuartigen Mobilitätsformen auseinandersetzt.

Im Rahmen der Konzepterarbeitung wurden die wesentlichen Anforderungen der Großen Kreisstadt Meißen hinsichtlich (Elektro-)Mobilität identifiziert und herausgearbeitet. Dabei ist auf Basis von Bestands- und Potentialanalysen ein integrierter Handlungs- und Strategierahmen geschaffen worden, welcher dem prognostizierten Markthochlauf der Elektromobilität gerecht wird und u. a. die Relevanz und Prognose der Elektromobilität, die Anforderungen und Aufbau einer öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur, die Potentiale von Elektrofahrzeugen im Fuhrpark und Integration alternativer Mobilitätsangebote aufzeigt. Das Konzept wird nach Fertigstellung hier zur Verfügung gestellt.

Für die Erstellung eines Elektromobilitätskonzeptes für die Große Kreisstadt Meißen wird eine Zuwendung in Höhe von 40.160 EUR aus der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt.

Lärmaktionsplan

Zum Schutz des menschlichen Organismus und zur Minimierung der Kosten, welche der Volkswirtschaft indirekt durch Ausgaben im Gesundheitswesen entstehen, wurde mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) durch das Europäische Parlament ein europaweit einheitliches Konzept zur Minderung bzw. Vermeidung von Umgebungslärm und damit seiner schädlichen Auswirkungen geschaffen. Diese EU-Richtlinie wurde im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 47 a - f) und in der „Verordnung über die Lärmkartierung“ (34. BImSchV) verankert. Daraus ergibt sich für die Kommunen eine Verpflichtung zur Lärmkartierung für solche Hauptverkehrsstraßen, die ein bestimmtes Mindestverkehrsaufkommen aufweisen. Die Kartierung und Aufstellung/Fortschreibung hat in einem Turnus von fünf Jahren zu erfolgen.

Die Lärmkartierung im Landkreis Meißen erfolgt zentral durch die Landkreisverwaltung. Auf der Grundlage der ermittelten Daten werden die Lärm- und Konfliktsituationen unter Berücksichtigung vorhandener Planungen analysiert. Daraus werden Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung abgeleitet, in ein Realisierungskonzept überführt und nach Umsetzungsdringlichkeit priorisiert. Dieser Prozess mündet in den Entwurf eines Lärmaktionsplanes, der im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung der breiten Bevölkerung zur Einsicht und Stellungnahme zugänglich gemacht wird. Unter Berücksichtigung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan finalisiert und vom Stadtrat beschlossen.

Lärmaktionsplan Stufe 4
Den Lärmaktionsplan der Stadt Meißen in der aktuell gültigen Fassung vom 28.05.2024 können Sie über den grünen Button einsehen
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Inga Skambraks, Leiterin Amt für Stadtplanung und -entwicklung
Inga Skambraks
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