Finanzverwaltungsamt

Symbolbild Münzen und GeldscheineSymbolbild Münzen und Geldscheine

Das Finanzverwaltungsamt im Dezernat II ist für die Belange der Finanzen und des Vermögens der Stadt Meißen zuständig, insbesondere für die Aufstellung der Haushaltssatzungen, Haushaltspläne und Jahresabschlüsse. Im Rahmen des Finanzmanagements werden Liquiditätsplanungen erstellt, Kredite aufgenommen und Darlehen gewährt. Zu den Aufgaben des Amtes gehören auch die Übernahme von Bürgschaften und die Verwaltung der Kapitalbeteiligungen der Stadt.

Weiterhin ist der Fachbereich neben der Veranlagung und Erhebung der Gemeindesteuern und Gebühren sowie Kommunalabgaben (Straßenbaubeiträge) für alle steuerrechtlichen Angelegenheiten der Stadt zuständig. Auch die Verwahrung von Wertgegenständen und die Abwicklung aller Kassengeschäfte liegen in der Verantwortung des Fachbereichs. Dazu gehört auch ein zentraler Vollstreckungsdienst für eigene und fremde öffentlich-rechtliche Forderungen.

Sie wollen Ihren Hund anmelden, uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder einen Stundungsantrag stellen? Die passenden Formulare finden Sie unter www.stadt-meissen.de/de/formulare.html.

Bürgerhaushalt 2024

Der Meißner Bürgerhaushalt geht in die dritte Runde. Nach den erfolgreichen Jahren 2022 und 2023 sind auch für 2024 alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meißen aufgerufen, sich mit ihren Ideen zur Stadtgestaltung einzubringen.

Haushalt und Controlling

Der Fachbereich Haushalt und Controlling kümmert sich um die Aufstellung der Haushaltspläne, die Überwachung des Haushaltsvollzuges sowie die Mitwirkung bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für die Stadt Meißen. Weiterhin obliegt dem Fachbereich die Bearbeitung der Kosten-Leistungs-Rechnung sowie die Erledigung von Stiftungsangelegenheiten. Der Fachbereich ist zudem mit der Bearbeitung und Abführung der Umsatzsteuer für die gesamte Stadt Meißen betraut.

Im Rahmen der Haushaltsplanung werden die Mittelanmeldungen der Fachämter erfasst und nach Beteiligung des Stadtrates sowie der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meißen in den Haushaltsplan übertragen. Nach erfolgtem Haushaltsbeschluss durch den Stadtrat zu Meißen wird der Haushaltsplan samt Anlagen dem Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Meißen übergeben. Mit erfolgreichen Bescheid kann der Haushalt anschließend vollzogen werden.

Das Verwaltungscontrolling widmet sich der Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber dem Stadtrat und der Rechtsaufsichtsbehörde, bearbeitet das Frühwarnsystem kommunaler Haushalte, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie Kalkulationen und wertet Analysen und Statistiken der Statistikämter und des deutschen Städtetages aus. Verantwortlich zeigt sich das Verwaltungscontrolling weiterhin für die Verwaltung der Kredite und kreditähnlichen Rechtsgeschäfte sowie für die Verwaltung der Geldanlagen.

Kontaktdaten:

Heike Herzig
Leiterin Finanzverwaltungsamt
Telefon: +49 3521 467-248
E-Mail

Eric Schubert
stellv. Leiter Finanzverwaltungsamt
Telefon: +49 3521 467-250
E-Mail

Besucheranschrift
Markt 3, 01662 Meißen

Steuern

Der Fachbereich Steuern erhebt und veranlagt die Grundsteuer und die Gewerbesteuer auf Basis der Messbescheide des Finanzamtes. Die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern wie die Hundesteuer und die Vergnügungssteuer werden jeweils auf der Grundlage der entsprechenden Abgabensatzungen der Stadt Meißen veranlagt und erhoben.

Für Grundbesitz, der im Meißener Stadtgebiet liegt, müssen Sie Grundsteuer zahlen:

  • Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke (ab. 01.01.2025)

Wenn Sie in Meißen ein gewerbliches Unternehmen betreiben, unterliegt dieses der Gewerbesteuerpflicht. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um die wichtigste Einnahmequelle der Stadt Meißen.

Wenn Sie in Meißen einen Hund besitzen, müssen Sie Hundesteuer entrichten. Pro ersten Hund zahlen Sie jährlich 60 Euro, ab dem zweiten Hund 120 Euro. Für Kampfhunde beträgt die Hundesteuer für den ersten Hund 420 Euro pro Jahr, für den Zweiten und jeden weiteren Kampfhund beträgt die Hundesteuer 840 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen. Bitte denken Sie daran, Ihre Hundesteuer rechtzeitig zu bezahlen, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Meißen sind dazu angehalten, säumige Hundesteuern nach zehn Tagen im Mahnlauf zu berücksichtigen. Die Zahlungsfrist für die Hundesteuer wird regelmäßig im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Meißen publiziert. Für eine Mitteilung über den Beginn, die Veränderung oder Beendigung einer Hundehaltung nutzen Sie bitte eines der folgenden das Formulare:

Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Steuer. Besteuert werden die in den Gemeinden veranstalteten Vergnügungen, die in den jeweiligen Gesetzen aufgeführt sind; in der Stadt Meißen entfällt diese Steuer ausschließlich auf den Betrieb von Spielautomaten. Wenn Sie Ihr Unternehmen zur Vergnügungssteuer anmelden müssen, verwenden Sie bitte das Formular "Anmeldung Vergnügungssteuer". Sollten Sie dagegen nur An- und Abmeldungen von Geräten durchführen, ist das Formular "An- und Änderungsmeldung nach § 9 der Vergnügungssteuersatzung" zu verwenden.

Kontaktdaten:

Susann Schade
Grundsteuer A und B
Telefon: +49 3521 467-259
E-Mail

Hendrik Nießner
Gewerbe-, Hunde- und Vergnügungssteuer
Telefon: +49 3521 467-261
E-Mail

Besucheranschrift
Markt 3, 01662 Meißen

Stadtkasse und Vollstreckung

Die Stadtkasse hat dafür Sorge zu tragen, die Richtigkeit aller Geschäftsvorgänge im Rahmen des Haushaltsvollzuges sicherzustellen. Zentrales Anliegen ist es, die gemeindlichen Kassengeschäfte, wie Einnahmen und Ausgaben, rechtzeitig einzuziehen bzw. zu leisten und durch Tages-, Monats-, Vierteljahres- und Jahresabschlüsse Rechenschaft über die Buchführung abzulegen.

Die Stadtkasse wickelt den baren und unbaren Zahlungsverkehr zwischen Bürgern, Unternehmen und der Stadtverwaltung ab, d. h. sie nimmt Einzahlungen entgegen, leistet Auszahlungen und bearbeitet Einzugsermächtigungen. Zu den genannten Abläufen werden Widersprüche, Erlass- und Stundungsanträge sowie Anträge auf Aussetzung der Vollziehung von Abgabenpflichtigen bearbeitet sowie Auskünfte erteilt.

Weiterhin bearbeitet die Stadtkasse Reklamationen bezüglich des Zahlungsverkehrs und führt Personenkonten für alle städtischen Forderungen (z. B. für Steuern, Mieten, Kita- und Elternbeiträge, Eintrittsgelder für städtische Kultureinrichtungen, Standgebühren für Marktbeteiligung, Bußgelder etc.).

Die Stadtkasse mahnt bei Zahlungsverzug, bearbeitet Mahnungsreklamationen, setzt Mahngebühren und Säumniszuschläge fest, erhebt Zinsforderungen bei verspäteten Zahlungen und erklärt Aufrechnungen zu Forderungen. In diesem Zusammenhang ist sie zudem Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung von öffentlich-rechtlichen Forderungen für die Stadt Meißen. Sie leistet darüber hinaus Vollstreckungshilfe für Amtshilfeersuchen anderer Städte, Gemeinden, Landkreise, Länder und für den Bund sowie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften.

Stundungsanträge für offene Forderungen sowie Anträge auf Vollstreckungsaufschub können bei der Stadtkasse beantragt werden. Bitte denken Sie daran, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu angehalten sind, offene Forderungen nach zehn Tagen im Mahnlauf zu berücksichtigen sowie bei erfolgloser Mahnung mit der Vollstreckung zu beginnen.

Kontaktdaten:

Ines Greschner
Leiterin Stadtkasse
Telefon: +49 3521 467-252
E-Mail

Kerstin Voigt
Mahnung und Beitreibung
Telefon: +49 3521 467-262
E-Mail

Theresa Pohl
Mahnung und Beitreibung
Tel.: +49 3521 467-241
E-Mail

Peter Herrmann
Vollstreckung und Beitreibung
Tel.: +49 3521 467-236
E-Mail

Besucheranschrift
Markt 3, 01662 Meißen