Eigenbetrieb Abwasserentsorgung der Großen Kreisstadt Meißen

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Bereich Abwasserbeseitigung:

  • Betrieb und Instandhaltung der Ortskanalisation sowie Kanalinstandsetzung inkl. Hausanschlüsse
  • Einleitgenehmigungen und Abwasserhausanschlüsse
  • Kleinkläranlagen
  • Leitungsauskünfte

 

 

Zuständigkeit linke Elbseite:   

Zuständigkeit rechte Elbseite: 

 

Bereich Abwassergebühren:

  • Erhebung Abwassergebühr für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
  • Abwassergebührenerstattung
  • Abwasserabgabe

Zuständigkeit  

 

  • Erhebung Abwassergebühr

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bedient sich der Meißener Stadtwerke GmbH (MSW) als Dienstleister bei der Abwassergebührenerhebung. Sie können direkt im Kundencenter der MSW (Tel. +49 3521 460131, -32, -33 oder Mail abrechnung@stadtwerke-meissen.de)  mit Ihrer Abwasserkundennummer

  • Auskunft über Zahlungen erhalten,
  • den Abschlag ändern,
  • einen neuen Gebührenbescheid anfordern,
  • den Verkauf einer Immobilie mitteilen und die Endabrechnung anmelden,
  • SEPA-Lastschriftmandate zum Einzug der Gebühren erteilen,
  • einen Konto-, Namens-, Adress- oder Verwalterwechsel anzeigen oder
  • eine Guthabenerstattung auf Ihr Konto verlangen.

Das gehört nicht in die Toilette!

Formulare

Antrag Abwassereinleitung
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Antrag Abwassergebührenerstattung
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Hinweise Absetzzähler Gartenwasser
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Hinweise Fettabscheider
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Festlegungen zum Schutz öffentlicher Abwasseranlagen
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