Baumpatenschaften

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Mit einer Spende von 250 Euro können Sie, auch gemeinsam mit Verwandten, Bekannten oder  Nachbarn, die Patenschaft für einen bereits gepflanzten Jungbaum übernehmen oder für 600 Euro das Pflanzen eines neuen Baumes durch eine sogenannte Premiumpatenschaft unterstützen.

Ob als Hochzeitsbaum, Geburtsbaum oder Picknickbaum – in Meißen kann über eine Baumpatenschaft eine ganz individuelle und bleibende Erinnerung an ein persönliches, familiäres oder betriebliches Ereignis hinterlassen und dabei gleichzeitig etwas Gutes für die Allgemeinheit und den Klimaschutz getan werden. Bäume sind ein wachsendes, weit in die Zukunft reichendes Symbol des Lebens. Sie sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen, erhöhen die Artenvielfalt und sind wichtige Wasserspeicher und Schattenspender.

 

Und so geht´s

Bei Interesse nehmen Sie Kontakt unter stadtentwicklung@stadt-meissen.de auf. Wir besprechen mit Ihnen den Standort, die Baumart, die gewünschte Widmung sowie die Pflanzzeit. Wenn Sie zustimmen, wird der Standort und der Baum für Sie reserviert und wir teilen Ihnen die Kontodaten unseres Spendenkontos sowie den Verwendungszweck mit. Nach Eingang Ihrer Spende werden Widmungsschild und Zertifikat erstellt. Die Baumpflanzungen finden, abhängig von der Witterung, zwischen Oktober und März statt. Mit der Pflanzung wird das Widmungsschild montiert und Sie erhalten die Unterlagen zu Ihrer Patenschaft. Ihre Spende ist gemeinnützig und steuerlich absetzbar. Nach Annahmebeschluss durch den Stadtrat erhalten Sie, wenn gewünscht, eine Spendenbestätigung.

Ihr Patenbaum bekommt ein Schild, auf dem die Bezeichnung des Baumes und Ihre individuelle Widmung graviert sind. Außerdem erhalten Sie eine Urkunde mit Standort und Namen des Baumes. Anschließende Verpflichtungen entstehen für Sie nicht. Die Pflanzungen und Pflege übernimmt die Stadt. Sie können Ihren Patenbaum jederzeit besuchen und beobachten, wie er wächst und gedeiht und vielleicht sogar „Früchte trägt“. Wenn Ihnen augenscheinliche Unregelmäßigkeiten an Ihrem Patenbaum auffallen, ist Ihnen die Stadtverwaltung für Ihren Hinweis dankbar. So können wir schneller reagieren und frühzeitig Schäden abwenden.

Bitte beachten Sie, dass nur ausgewählte Bäume aus Baumschulen gepflanzt werden können, da diese den besonderen Anforderungen in der Stadt gerecht werden. Private Bäume können leider nicht gespendet werden. Sollte ein Baum eingehen, wird er durch die Stadt Meißen ersetzt.

Spende Grüne Stadt

Sie wollen keine Baumpatenschaft begründen und trotzdem unterstützen, mehr Grün in unsere Stadt zu bringen? Wir freuen uns auch über eine Spende ab 50 Euro. Diese werden auf dem Spendenkonto der Stadt Meißen gesammelt und zum gegebenen Zeitpunkt für verschiedenste Maßnahmen im grünen Sektor verwendet. Die durchgeführten Maßnahmen, die mit Ihren Spenden finanziert wurden, werden öffentlich bekannt gegeben.

Flyer Baumpatenschaften
Erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Baumpatenschaften kompakt in diesem Flyer
Dokument

Baumschutz

Die Qualität der Stadt Meißen wird auch durch ihren Grünanteil definiert. Bäume sind die für Jeden sichtbaren Strukturen, die zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger der Stadt beitragen. Die stadtbildprägende ästhetische Qualität, die Verbesserung des Stadtklimas wie auch das Lebensraumangebot für wildlebende Tiere sind positive Auswirkungen des Stadtgrüns. Daher hat die Stadt Meißen eine Baumschutzsatzung zum Zweck des wirkungsvollen Schutzes des Baumbestandes erlassen.

Sollte aus triftigen Gründen dennoch die Fällung eines Baumes oder Großstrauchs notwendig werden, sind die Regelungen der Gehölzschutzsatzung, insbesondere der in § 2 der Gehölzschutzsatzung definierte Schutzgegenstand, zu beachten. Für alle geschützten Gehölze ist ein formaler Antrag auf Baumfällung zu stellen. Dies können Sie direkt online über die Plattform Amt 24 erledigen. Das Genehmigungsverfahren ist kostenfrei.

 

Änderung bei Baumfällungen ab 01.07.2022

Der Stadtrat der Stadt Meißen hat eine neue Gehölzschutzsatzung beschlossen. Diese tritt am 01.07.2022 in Kraft. Was ist also neu und zu beachten?

Grundstückseigentümer benötigen, neu, eine Baumfällgenehmigung für:

·         Bäume mit einem Stammumfang ab 80 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden.

·         Neu geschützt sind nun auch: Birken, Pappeln, Baumweiden und Nadelbäume sowie

·         Großsträucher ab 350 cm Höhe.

Weiterhin gilt, dass die Fällung eines Baumes nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar (außerhalb der Vegetationsperiode) erfolgen darf. Innerhalb der Vegetationsperiode (vom 01. März bis 30. September) bedarf es einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Meißen.

Außerdem wurden u. a. die Schutz- und Pflegegrundsätze für Gehölze, die Nachweispflicht der Ersatzpflanzungen und die Ausnahme von Ersatzpflanzungen für tote und absterbende Bäume neu mit in der Satzung aufgenommen.

Ausgenommen vom Schutz der Satzung sind veredelte Obstbäume/Kulturobst (außer auf Streuobstwiesen) und abgestorbene Bäume auf einem mit Gebäuden bebauten Grundstücken.

Hintergrund der Neufassung der Gehölzschutzsatzung bildet die Novellierung des Sächsischen Naturschutzgesetzes vom 09.02.2021. Diese ermöglichte u. a. die Unterschutzstellung von Nadelbäumen, Pappeln, Birken und Baumweiden. Im Lichte dessen erfolgte eine komplette Überarbeitung aller Paragraphen auch unter Berücksichtigung fachlich notwendiger und adäquater Änderungen im Hinblick auf die Stadt Meißen als Mittelzentrum, sowie der leichten Anwendbarkeit für die Bürger.

Antrag auf Baumfällung
Hiermit können Sie eine Baumfällgenehmigung beantragen. Das Formular gilt nicht für Bauvorhaben.

Zum Formular (Amt24)

Wiederaufforstung im Stadtwald

Im Herbst 2019 wurden im Rahmen von Waldpflegemaßnahmen ca. 1.000 Kubikmeter Holz im Meißner Stadtwald geschlagen. Vor allem die zum Teil über 120 Jahre alten Fichten waren so stark durch Schädlinge, Sturm und Trockenheit belasteten, dass sie nicht erhalten werden konnten. Um der weiteren Ausbreitung des Buchdruckers, der gefährlichsten Fichtenborkenkäferart, entgegen zu wirken und Gefahr durch herabfallende Äste abgestorbener Bäume abzuwenden, war das Fällen unumgänglich.

Nun wird das von dem damaligen „Fichtenschlag“ betroffene Areal in der Gemarkung Korbitz neu aufgeforstet. Auf 1,4 Hektar Fläche des insgesamt ca. 94 Hektar großem Meißner Stadtwaldes entsteht ein Mischbestand verschiedener Laubbaumarten. Neben 4.900 Trauben-Eichen, 700 Vogelkirchen, 350 Hainbuchen und 350 Winterlinden, bei denen es sich um Jungpflanzen im Alter von 1 bis 2 Jahren handelt, finden auch 700 Rotbuchen im Alter von 5 Jahren ihren Platz.

Unter Berücksichtigung mehrerer Faktoren, wie beispielweise der Widerstandsfähigkeit der jeweiligen Baumarten sowie den klimatischen Gegebenheiten, wurden diese jungen Bäumchen ausgewählt. Im Frühjahr 2021 führte die Firma P&P Dienstleistungs GmbH & Co. KG die Pflanzungen aus.

Das Vorhaben „Verjüngung natürlicher, gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten“ wird nach Richtlinie WuF/2014 – Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft zu 75 % gefördert. Die übrigen 25 % werden aus Eigenmitteln der Stadt finanziert.

Besonders erfreulich ist, dass die Aufforstung nicht nur die Erholungsfunktion und den Artenschutz des Ökosystems „Wald“ fördert, sondern auch einen wichtigen Baustein zum Erhalt unserer Wälder für die Zukunft legt.