Mieten

Die demografische und ökonomische Entwicklung Meißens zeigt deutliche Potenziale für den städtischen Wohnungsmarkt insbesondere auch durch das Wachstum von Dresden.

Aufgrund der dortig steigenden Mieten und Kaufpreise zieht es immer mehr Zuzügler nach Meißen, da hier Wohnungen und Häuser noch erschwinglich sind. Der traditionell stabile Wohnungsmarkt erfährt dadurch derzeit eine wachsende Nachfrage. Dies spiegelt sich auch in der zunehmenden Projektanzahl und Bautätigkeit wider.

Infolge dessen ist die Zahl der genehmigten und fertiggestellten Wohneinheiten seit 2011 kontinuierlich angewachsen. Dadurch wurde ein leichter Anstieg des Wohnungsbestandes verzeichnet. Der treibende Motor dieser Entwicklung ist aktuell noch die Bautätigkeit im Ein- und Zweifamilienhaussegment. Nachfrager aus Dresden interessieren sich insbesondere für Eigentum, wohingegen Meißner Bürgerinnen und Bürgern mehrheitlich Mietwohnungen suchen.

Der Wohnungsbestand befindet sich überwiegend im Besitz von Privatpersonen. Die kommunale Wohnungsgesellschaft SEEG und die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft GWG Meißen eG haben mit zusammen etwa 29 Prozent des Bestandes jedoch einen wesentlichen Einfluss auf das Wohnungsangebot der Stadt.

Insgesamt stehen 14 Prozent der Wohneinheiten nachfrage und strukturbedingt leer, wobei der Leerstand kontinuierlich aufgrund der zu beobachtenden Bevölkerungszunahme langsam schrumpft. Ein Wohnungsmangel wird mittelfristig jedoch nicht erwartet, wobei in einigen Lagen und für einige Produkte durchaus Nachfrageüberhänge entstehen.

(Quelle: Seite 9 des Meißner Immobilienmarktberichtes 2016)

 

Wohngeld

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum, der gemeinsam von Bund und Land getragen wird. Das Wohngeld unterstützt jene, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.

Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt. Einen Antrag auf Mietzuschuss können Mieter einer Wohnung, Untermieter, Nutzungsberechtigte von Wohnraum sowie Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus stellen. Der Lastenzuschuss wird Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt.

Seit 1. Januar 2022 erfolgt die Beratung und Bearbeitung von Wohngeldanträgen für alle Meißnerinnen und Meißner im Landratsamt, Loosestraße 17/19, Haus A (Telefonkontakt: 03521 725 0).

Kontakt: 
Frau Tauchnitz,
Telefon: +49 3521 7253180
E-Mail: angela.tauchnitz@kreis-meissen.de


Frau Schumann
Telefon: +49 3521 7253178
E-Mail: kathleen.schumann@kreis-meissen.de