Bürgerbeteiligung

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Bürgerbeteiligung ist die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger in Planungsprozesse und politische Entscheidungen. Abseits von Wahlen ermöglicht sie die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft. Die verschiedenen Formen der Beteiligung bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die Stadt und das Zusammenleben in der städtischen Gemeinschaft mitzugestalten.

Die Beteiligung kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden - vom Informieren (Bereitstellung ausgewogener und objektiver Informationen zur Meinungsbildung), über das Einbeziehen (Zusammenarbeit, um Anliegen in Entwicklung und Planung einzubeziehen und zu berücksichtigen) bis hin zum Ermächtigen (Umsetzung auf Grundlage der Entscheidung der Bürger).

Die Bürgerbeteiligung ist überwiegend, als formelle Beteiligung, in Gesetzen geregelt. Diese kommt insbesondere bei Planungsprozessen, wie der Bauleitplanung, in einer gesetzlich vorgeschriebenen Art und Weise zur Anwendung.

Daneben bietet die informelle Beteiligung verschiedene Instrumente und Methoden, welche die Verwaltung freiwillig zur Einbeziehung der Bürgerschaft bei der Erstellung von Konzepten und in Variantenvergleichen anwenden kann. Zur Auswahl stehen beispielsweise Umfragen, Versammlungen und Workshops, bei denen sowohl allgemeine Ziele und Visionen als auch detaillierte und konkrete Ansätze für die Stadtentwicklung erarbeitet werden.

Über die nachfolgenden Flächen können Sie sich über aktuelle und bereits abgeschlossene Bürgerbeteiligungen informieren.

Bürgerbeteiligungsleitlinie

Während die formelle Bürgerbeteiligung gesetzlich streng geregelt ist, sind bei der informellen Bürgerbeteiligung weder der Anlass noch die Form der Beteiligung vorgegeben. Daher bietet es sich für Kommunen an, sich eine Bürgerbeteiligungsleitlinie zu geben. Dabei handelt es sich um einen Handlungsleitfaden für die Verwaltung, wie insbesondere die informelle Bürgerbeteiligung erfolgen kann und sollte sowie welche Themen und Formate sich anbieten.

Der Stadtrat beauftragte per Antrag (A 20/20) die Verwaltung fraktionsübergreifend, eine Leitlinie zur Professionalisierung einer zeitgemäßen Bürgerbeteiligung unter Beteiligung der Bürgerschaft, der Mitglieder des Stadtrates und der Verwaltung zu  erarbeiten. Die entsprechende Leitlinie wurde in den letzten Monaten unter Leitung von Bürgermeister Markus Renner und der Leiterin des Amts für Stadtplanung und -entwicklung, Inga Skambraks,  im Rahmen eines Runden Tisches erarbeitet. Dem Runden Tisch gehörten an: der Prozessbegleiter Dr. Stephan Hardt, je ein Vertreter der Stadtratsfraktionen, des Jugendstadtrats, des Stadtelternrates, der Seniorenvertretung sowie Vertreter der Stadtverwaltung. Dieses Gremium tagte seit Januar 2023 und legte die Kerninhalte der Leitlinie fest. Die letzte Sitzung erfolgte öffentlich am 05.09.2023. Hier wurde der entstandene Entwurf anschaulich präsentiert, Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen. Daraus resultierend wurde die einvernehmlich erzielte Leitlinie für Bürgerbeteiligung gefasst und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 27.09.2023 einstimmig beschlossen.

Leitlinie für Bürgerbeteiligung in der Stadt Meißen
Bürgerbeteiligungsleitlinie Meißen, Stand 09/2023
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Christina Kunze
Christina Kunze
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