Einwohner

einwohner 1einwohner 1

Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl

Kommt der Einwohnerzahl eine rechtliche Bedeutung zu, ist die vom Statistischen Landesamt zum 30. Juni des Vorjahres ermittelte maßgebend (§ 125 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen). Die Zuständigkeit des Statistischen Landesamtes bei der Erstellung der laufenden Bevölkerungsstatistik ist durch die Gesetze (in den jeweilig gültigen Fassungen) über die Statistik für Bundeszwecke vom 22.01.1987, das Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 20.04.2013 sowie durch das Sächsische Statistikgesetz vom 17.05.1993 geregelt.
Die Feststellung und Veröffentlichung der amtlichen Einwohnerzahl vom Statistischen Landesamt erfolgt mit einem Nachlauf von ca. einem halben Jahr.

Einwohnerzahlen vom Statistisches Landesamt

Einwohnerentwicklung
zum Dokument

Hinweise

Zeichenerklärung:

- Ergebnis gleich Null
/ keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug
. entsprechende Angabe liegt nicht vor oder Veröffentlichung ist nicht möglich
() Aussagewert ist eingeschränkt
... Angabe fällt später an
x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll
p vorläufige Zahl
r berichtigte Zahl
s geschätzte Zahl
davon Aufgliederung einer Gesamtmenge in alle Teilmengen
darunter nur einzelne Teilmengen werden aufgeführt

 

Aline Müller
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