Meißner Sozialleistungen

 

 

Meißner Sozialpass

Um allen Eltern und Kindern den Besuch der Meißner Kulturstätten oder des Freizeitbades finanziell möglich zu machen, vergibt die Stadt Meißen den Sozialpass.

In Meißen gibt es vielfältige Kultur- und Freizeitangebote - gerade für Familien mit Kindern. Am kulturellen Leben unserer Stadt teilzunehmen, soll allen Bürgern möglich sein. Mit diesem Pass werden Vergünstigungen der Eintrittspreise für einen bestimmten Personenkreis angeboten, damit Besuche erschwingliche Erlebnisse für Erwachsene und Kinder sind.

Wechselnde Ausstellungen im Stadtmuseum, Spaß im „Wellenspiel“, Inanspruchnahme des vielfältigen Angebots der Bibliothek tragen zur Bildung und Erziehung der Kinder bei und sollen fester Bestandteil des Familienlebens sein.

Wer erhält den Sozialpass?
Personen mit Hauptwohnsitz in Meißen, die Inhaber des Familienpasses des Freistaates Sachsen oder vom Rundfunkbeitrag befreite Personen sind.

Bitte beachten Sie, dass der Sozialpass nur mit einem Passbild gültig ist. Für jedes Familienmitglied kann ein eigener Pass ausgestellt werden.

Sächsischer Familienpass

Sind Sie Eltern dreier Kinder oder leben Sie mit zwei Kindern allein? Dann können Sie den Familienpass des Freistaates Sachsen beantragen. 

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen.
Der Freistaat Sachsen will damit Familien fördern und erkennt die Mehrbelastung von Familien mit mehreren Kindern oder einem schwerbehinderten Kind an.

Meißner Familien, die im Besitz des Familienpasses des Freistaates Sachsen sind, erhalten bspw. Vergünstigungen beim Besuch der Albrechtsburg Meißen.

Den Familienpass beantragen Sie persönlich im Bürgerbüro.

Bitte bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Personalausweis oder Reisepass des antragstellenden Elternteiles und den Nachweis über die kindergeldberechtigten Kinder (Bescheinigung der Familienkasse) mit.
Bei behinderten Kindern wird zusätzlich der Schwerbehindertenausweis benötigt.
Da der Familienpass einkommensunabhängig ist, findet keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse statt.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Sächsische Ehrenamtskarte

Ehrenamtliches Engagement ist nicht selbstverständlich. 
Mit der Sächsischen Ehrenamtskarte möchten wir uns bedanken und würdigen Ihren Einsatz!

Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können im gesamten Freistaat beim Besuch von Museen, Veranstaltungen oder im Schwimmbad als Dank für das geleistete Engagement verschiedene Vorteile, wie vergünstigte Eintrittspreise, erhalten. Ob in einer Einrichtung eine Vergünstigung angeboten wird, erkennen Sie am Ehrenamtskarten-Symbol im Eingangsbereich oder an der Kasse des Kooperationspartners.

Ab sofort ist die Ehrenamtskarte in ihrer 5. Auflage im Bürgerbüro verfügbar, welche bis zum 31.12.2024 gültig ist.

Nähere Informationen zur Gültigkeit, Beantragung und Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte erhalten Sie hier.

Füllen Sie das vorgesehene Antragsformular bitte vollständig aus.
Lassen Sie den Antrag von der Trägerorganisation bestätigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.
Reichen Sie den Antrag, wenn Sie in Meißen wohnhaft sind, beim Bürgerbüro ein.

Minderjährige Personen benötigen für das Antragsverfahren eine Unterschrift der/des gesetzlichen Vertretungsperson/en.

Die Ehrenamtskarte wird Ihnen postalisch übersandt. 

Wohngeld

Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Absicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Aufwendungen für Wohnraum, der gemeinsam von Bund und Land getragen wird. Das Wohngeld unterstützt jene, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten einer angemessenen Wohnung zu tragen.

Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss gewährt. Einen Antrag auf Mietzuschuss können Mieter einer Wohnung, Untermieter, Nutzungsberechtigte von Wohnraum sowie Bewohner einer Wohnung im selbstgenutzten Mehrfamilienhaus stellen. Der Lastenzuschuss wird Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gewährt.

Seit 1. Januar 2022 erfolgt die Beratung und Bearbeitung von Wohngeldanträgen für alle Meißnerinnen und Meißner im Landratsamt, Loosestraße 17/19, Haus A (Telefonkontakt: 03521 725 0).

Kontakt: 
Frau Tauchnitz,
Telefon: +49 3521 7253180
E-Mail: angela.tauchnitz@kreis-meissen.de


Frau Schumann
Telefon: +49 3521 7253178
E-Mail: kathleen.schumann@kreis-meissen.de

 

Katrin Nestler, Leiterin Familienamt
Katrin Nestler
Leiterin Familienamt
Besucheranschrift
Schulplatz 5, 01662 Meißen

Unsere Öffnungszeiten

Mo.09.00 - 12.00 Uhr
Di.09.00 - 12.00 Uhr
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