Meldebehörde

Sie haben in Meißen eine Wohnung bezogen oder sind innerhalb der Stadt umgezogen? Dann sollte neben all den anderen wichtigen Punkten auf Ihrer Umzugscheckliste der Termin im Einwohnermeldeamt des Bürgerbüros ganz oben stehen, denn:

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in der Regel persönlich erfolgen muss. Es besteht jedoch häufig die Möglichkeit, eine Person zu beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen. Wichtig ist in diesem Fall, zusätzlich zu den ohnehin erforderlichen Unterlagen eine unterschriebene Vollmacht sowie ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten mitzubringen.

Alle generell vorzulegenden Unterlagen haben wir Ihnen unten aufgeführt.

Damit Ihr Termin möglichst unkompliziert und schnell erledigt ist, finden Sie hier außerdem weitere Informationen rund um die An-, Ab- und Ummeldung sowie die weiteren Aufgabengebiete des Einwohnermeldeamtes. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anmeldung immer die Wohnungsgeberbestätigung (WGB) vorzulegen ist.

Sollten weitere Fragen bestehen, helfen wir gern per E-Mail oder auch telefonisch weiter.

An- und Ummeldung in Meißen

Sie haben eine neue Wohnung in Meißen bezogen? Nun müssen Sie sich anmelden...

Alle Meldevorgänge werden von unseren Mitarbeitern vor Ort mit Ihnen gemeinsam vorgenommen. Oftmals lassen sich Probleme, wie die Bestimmung des individuellen Hauptwohnsitzes, im gemeinsamen Gespräch schnell klären und durch die elektronische Verarbeitung ist eine zügige Erledigung Ihrer Anmeldung möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine An- oder Ummeldung nicht im Voraus möglich ist. Erst mit tatsächlichem Einzug beginnt die 14-tägige Meldefrist. Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Bei jeder Anmeldung ist eine schriftliche Erklärung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbescheinigung, i. d. R. des Vermieters) zwingend notwendig. Der Mietvertrag ist nicht ausreichend. Auch bei Anmeldungen in Pflegeeinrichtungen oder wenn sie eine Wohngemeinschaft beziehen ist dies erforderlich. Sollten Sie als Eigentümer Ihre eigene Immobilie beziehen, füllen Sie die Wohnungsgeberbestätigung selbst aus - unkompliziert direkt bei der Anmeldung.

Außerdem müssen Sie zur Anmeldung immer den Personalausweis und/oder Reisepass aller Personen vorlegen, welche angemeldet werden. Auch müssen Heiratsurkunden im Original zur Anmeldung vorliegen.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich. Beachten Sie bitte, dass bei einer Anmeldung von Kindern auch zwingend die Geburtsurkunde im Original und sofern vorhanden deren Dokumente (Kinderreisepass/Personalausweis/Reisepass) erforderlich sind.

Für eine Ummeldung innerhalb der Stadt Meißen gelten die gleichen Bestimmungen, jedoch werden in der Regel die Geburts-/Heiratsurkunden nicht erneut benötigt.

Ein Hinweis:
Sofern Sie wahlberechtigt sind, werden Sie durch die Anmeldung mit Hauptwohnsitz in Meißen bei der nächsten Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern. Um sich an einer Wahl in Meißen zu beteiligen, müssen Sie mindestens drei Monate hier wohnen.

Abmeldung einer Wohnung

Manchmal heißt es: "Koffer packen". Was bei einem Wegzug zu beachten ist erfahren Sie hier.

Das Abmelden einer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine davon aufgeben oder Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung einer Nebenwohnung ausschließlich bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes erfolgen kann! Für die Abmeldung gilt die gesetzliche Frist von zwei Wochen. Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie nichts beim Einwohnermeldeamt Ihres bisherigen Wohnortes veranlassen. Es genügt, wenn Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei uns in Meißen anmelden. Wir informieren Ihren bisherigen Wohnort darüber, dass Sie umgezogen sind.

Für die Abmeldung empfiehlt sich ebenso ein persönlicher Termin, insbesondere wenn Sie ins Ausland gehen.

Auch hier sind Personalausweis/Reisepass vorzulegen, ebenso wie die Personaldokumente der Haushaltsmitglieder, die sich gemeinsam abmelden. Zur Ermittlung des korrekten Abmeldedatums wird auch für den Auszug eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt.

Im Einzelfall kann es erforderlich werden, dass weitere Unterlagen vorzulegen sind, die zum Nachweis der Angaben dienen, zum Beispiel Personenstandsurkunden.

Eine Abmeldung ins Ausland kann in Ausnahmefällen bis zu 1 Woche im Voraus bearbeitet werden - bitte kontaktieren Sie uns hierzu im Vorfeld!

Bescheinigungen

Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind? 

Wir haben die Möglichkeit, eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung auszustellen. In der Regel beinhaltet diese nur die Angaben über Sie selbst. Sollte es erforderlich sein, können auch Informationen zu den Familienmitgliedern bescheinigt werden, die bei Ihnen gemeldet sind.

Sie können eine einfache Meldebescheinigung über folgende Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind, erhalten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält zusätzliche Angaben, die zu Ihrer Person im Melderegister gespeichert sind:
gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift derzeitige Staatsangehörigkeiten frühere Anschriften Einzugsdatum, Auszugsdatum, Familienstand.

Der Datenumfang der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung darf individuelle angepasst werden, je nachdem für welchen Zweck Sie die Bescheinigung benötigen.