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Aktuelle Regelungen und Verordnungen

Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie gilt vom 3. April 2022 bis zum 30. April 2022. Die Verordnung beinhaltet die Basisschutzmaßnahmen auf Grundlage der Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes.

(Quelle: coronavirus-sachsen.de)

saechsische corona schutzverordnung ab 31 märz
saechsische corona schutzverordnung ab 31. märz
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Quarantäneregeln für den Landkreis Meißen
24te av absonderung
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sächsische schul und kitaverordnung vom 30 märz
sächsische schul und kitaverordnung vom 30. märz
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