Sanierungsgebiet "Meißen-Cölln"
Für die vorzeitige Ablösung Ihres Ausgleichsbetrags reichen Sie bitte untenstehenden Antrag beim Amt für Stadtplanung und -entwicklung ein. Sie bekommen dann eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Höhe des abzulösenden Betrags in zweifacher Ausfertigung zugesandt. Diese senden Sie unterschrieben an die Stadt Meißen zurück, wo die Vereinbarung durch den Oberbürgermeister unterzeichnet und gesiegelt wird. Erst mit Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister und Rückgabe eines Vertragsexemplars an Sie beginnt die Zahlungsfrist von einem Monat.
Die vorzeitig abgelösten Beträge dürfen wieder im Sanierungsgebiet „Meißen-Cölln“ eingesetzt werden. Vom Mai bis August 2021 fand dazu ein Beteiligungsprozess statt, bei dem betroffene Bürgerinnen und Bürger Maßnahmen vorschlagen und im Anschluss priorisieren konnten. Das Abstimmungsergebnis wurde mit Beschluss Nr. 21/7/192 am 03.11.2021 vom Stadtrat beschlossen. Primär werden demnach die folgenden Maßnahmen aus Ausgleichsbeträgen finanziert:
- Neugestaltung Parkplatz Wochenmarkt (inkl. Aufenthaltsflächen/Begrünung)
- Sanierung von Gehwegen im Sanierungsgebiet (Brauhausstraße, Cöllner Straße, Herbert-Böhme-Straße, Lutherstraße)
- Befestigung Wiesengasse mit Neugestaltung Ecke Wiesengasse/Dresdner Straße