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Das Gewerbeamt der Stadt Meißen

Das Gewerbeamt ist Ansprechpartner für alle Anliegen im Gewerbe- und Gaststättenbereich.

Bitte beachten Sie, dass das Gewerbeamt am 02.05.2025 geschlossen ist!

Für folgende Anliegen können Sie sich gern an das Gewerbeamt wenden:

  • Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen sowie -abmeldungen
  • Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für Gewerbetreibende in Meißen
  • Marktfestsetzungen für Veranstaltungen wie das Meißner Weinfest
  • Ausstellung von Reisegewerbekarten
  • Entgegennahme von Anzeigen für Wanderlager gemäß § 56a Gewerbeordnung
  • Entgegennahme von Anzeigen gemäß § 138 Abgabenordnung für landwirtschaftliche Betriebe auf Meißner Territorium
  • Entgegennahme von Anträgen auf Teilnahme am Meißner Wochenmarkt
  • Bearbeitung der Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen gemäß dem Sächsischen Gaststättengesetz
  • Erteilung von Erlaubnissen gemäß Spielverordnung oder Gewerbeordnung

Die Zuständigkeit erstreckt sich im gesamten Aufgabenbereich auf das Stadtgebiet Meißen.

Bei Fragen rund um Ihr Geschäft, zur Ansiedlung oder der Suche nach geeigneten Mietobjekten steht Ihnen gern die Wirtschaftsförderung der Stadt Meißen zur Seite.