Menschen mit Behinderung

Ein selbstbestimmtes Leben ist für alle Menschen wichtiger denn je. Menschen mit Behinderungen sind oft in ihrem Lebensalltag eingeschränkt bzw. stehen besonderen Barrieren gegenüber und können diese Selbstbestimmtheit nicht immer so ausleben, wie sie es sich wünschen.

Dabei sind Barrieren nicht immer sichtbar, wie eine Treppe, die ein Mensch ohne Beine nicht überwinden kann, sondern ganz oft auch unsichtbar, z. B. durch bestimmte Vorurteile, was Menschen mit bestimmten Besonderheiten (nicht) können oder was ihnen (nicht) zusteht. Solche Vorurteile können Auswirkungen auf das gesamte Leben haben und erschweren beispielsweise die Berufstätigkeit.

Alle Gesetze, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die ihnen zustehenden Leistungen regeln, haben unter anderem die Förderung der Selbstbestimmung, die Vermeidung bzw. dem Entgegenwirken von Benachteiligungen sowie die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum Ziel. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet unter www.einfach-teilhaben.de zahlreiche Informationen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Informationen mit Relevanz für Meißen zur Verfügung.

Behindertenbeauftragter des Landkreises Meißen

Der Landkreis Meißen beschäftigt einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, der Ansprechpartner für viele Fragen rund um das Thema Behinderung sowie zur Vermittlung weiterer Beratungsstellen ist.

Kontakt:
Landratsamt Meißen
Herr Patzelt
Brauhausstraße 21
01662 Meißen

Telefon: +49 3521 725-7052
E-Mail: bhb@kreis-meissen.de
Internet: www.kreis-meissen.org


Auch das Familienamt der Stadt Meißen steht Ihnen als Ansprechpartner zur Vermittlung von weiteren Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung zur Verfügung.

Kontakt:
Stadt Meißen
Familienamt
Frau Arnold
Schulplatz 5
01662 Meißen

Telefon: +49 3521 467-447
E-Mail: solveig.arnold@stadt-meissen.de

Schwerbehindertenausweis

Der bundeseinheitliche Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch und gibt Auskunft über die Schwere der Behinderung. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen wie beispielsweise Anspruch auf Zusatzurlaub und vergünstigte oder unentgeltliche Beförderung mit Bus und Bahn.

Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben nur Menschen mit einem mindestens 50-prozentigem Grad der Behinderung. Außerdem muss der Ausweisinhaber in Deutschland wohnen, arbeiten oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Personen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30, aber unter 50 haben, sind mit schwerbehinderten Personen gleichgestellt, haben aber keinen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Weitere Informationen sowie Formulare u.a. zur Feststellung einer Behinderung oder zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises finden Sie unter www.amt24.de