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Personalrat

Der Personalrat wird unmittelbar frei, gleich und geheim von den wahlberechtigten Beschäftigten der Stadtverwaltung gewählt. Die regelmäßige Amtszeit des Personalrates beträgt fünf Jahre. Die Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder hängt von der Beschäftigtenzahl in der Dienststelle ab. Neun Beschäftigte bilden derzeit den Personalrat.

Die Mitglieder des Personalrates bestimmen mit einfacher Mehrheit, wer den Vorsitz des Gremiums übernimmt.

Die Aufgaben des Personalrates werden vom Sächsischen Personalvertretungsgesetz bestimmt, dies sind u.a.:

  • Überwachung der Einhaltung von Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften innerhalb der Dienststelle
  • Mitarbeit bei Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes
  • Mitbestimmung bei Einstellungen und Eingruppierungen

Der Personalrat wirkt somit innerhalb der Dienststelle.