Ehrenpreis würdigt Engagement für die Stadt Meißen

Vorschläge können noch bis 31. August eingereicht werden

Einander haltende HändeEinander haltende Hände

Der Stadtrat hat 2023 die Vergabe eines jährlichen Ehrenpreises beschlossen. Der Gedanke dabei war es, zusätzlich zu den relativ hoch dekorierten Ehrungen wie Kunst- und Kulturpreis und Ehrenbürgerwürde einen neuen Preis für die alltäglichen Helden und Heldinnen zu schaffen. Die Trainerin im Jugendsport, der Papa, der ein Kinderfest auf die Beine stellt, der Nachbar der für den Naturschutz eintritt oder die Lehrerin, die in ihrer Freizeit den nächsten Schüleraustausch organisiert – ihr Einsatz soll mit dem Ehrenpreis künftig stärker ins Licht der Öffentlichkeit rücken. Beim Sommerfest von Stadt und MSW werden in diesem August erstmals die Preisträgerinnen und Preisträger 2024 geehrt. Die nächsten Auszeichnungen werden voraussichtlich im Juni 2025 übergeben.

Wer kann alles einen Ehrenpreis bekommen?

Der Preis geht an verdienstvolle natürliche Personen, die sich in besonderer Weise und über einen längeren Zeitraum hinweg für die Stadt Meißen engagieren.  Pro Jahr werden maximal fünf Personen geehrt.  Der Ehrenpreis der Stadt kann nicht postum verliehen werden.

Bis wann kann man Vorschläge einreichen und wer ist dazu berechtigt?

Die Vorschlagsfrist endet am 31. August. Bis dahin kann jeder Bürger oder jede Bürgerin einen Vorschlag an die Stadt senden. Der Vorschlag muss Namen, Geburtsdatum und Adresse, eine genaue Bezeichnung des Engagements bzw. Projektes und eine Begründung enthalten, weshalb der oder diejenige geehrt werden sollte.

Wie geht es dann weiter?

Aus allen Vorschlägen wählt die Jury Kandidatinnen und Kandidaten aus, die sie dem Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegt. Zur Jury zählen neben Bürgermeister Markus Renner die Gleichstellungs- und Seniorenbeauftragte, der Leiter des Amtes für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur, die Familienamtsleiterin sowie Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen und sachkundige Einwohnerinnen bzw. Einwohner.

Die Auszeichnung mit dem Ehrenpreis ist vor allem symbolischer Natur, finanzielle Zuwendungen sind damit nicht verbunden.

Vorschläge können bis spätestens 31. August an bm@stadt-meissen.de gesendet werden.