Information zu Wahlbenachrichtigungen

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Die Stadt Meißen hat insgesamt 22.337 Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 1. September 2024 drucken lassen. So viele Personen stehen demnach im Wählerverzeichnis der Stadt.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden vom Postdienstleister in der Kalenderwoche 32 zugestellt.

In dieser Woche hat sich herausgestellt, dass Wahlberechtigte überwiegend aus dem Stadtteil Niederfähre/Vorbrücke keine Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Dies lässt die Stadt aktuell vom Postdienstleister nachverfolgen.

Wahlberechtigte, die bisher keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und sich nicht sicher sind, ob sie ordnungsgemäß im Wählerverzeichnis stehen, können eine Anfrage an wahl@stadt-meissen.de stellen. Wem das nicht möglich ist, der kann die Anfrage auch bei der Wahlleitung unter der Nummer 03521 467423 oder persönlich zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros in der Burgstraße 32 stellen.

Es wird dann geprüft, ob die betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Wählerverzeichnis stehen und sie erhalten eine Auskunft, welches ihr Wahllokal ist.

Wahl und Briefwahl auch ohne Benachrichtigung möglich

Am Wahltag können alle, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben aber im Wählerverzeichnis erfasst sind selbstverständlich wie gewohnt mit Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal wählen.

Ebenfalls ohne Wahlbenachrichtigung ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen online unter: https://www.stadt-meissen.de/de/landtagswahl-2024.html oder per Mail unter briefwahl@stadt-meissen.de möglich. Die Unterlagen bekommen die Antragsteller dann bequem nach Hause geschickt.