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Oberbürgermeisterwahl in Meißen

Termine im September stehen fest

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Der Meißner Stadtrat hat in seiner Sitzung diese Woche den 7. September 2025 als Termin für die Oberbürgermeisterwahl bestätigt. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, so erfolgt dieser am 28. September.

Die Amtszeit des jetzigen Mandatsträgers Olaf Raschke endet im Oktober 2025. Er ist seit 2004 Stadtoberhaupt von Meißen und war zuletzt im September 2018 für eine dritte Amtszeit gewählt worden. Am Mittwoch gab er im Rahmen der Stadtratssitzung bekannt, kein viertes Mal antreten zu wollen.

Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterinnen werden in Sachsen alle sieben Jahre nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt (§ 48 Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO).

Erhält im ersten Wahlgang keine Bewerberin oder kein Bewerber die absolute Mehrheit, findet frühestens zwei und spätestens vier Wochen später ein zweiter Wahlgang statt (§ 44a KomWG). Bei diesem ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl (relative Mehrheit) erhält; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Wahlberechtigt sind jeweils die Bürgerinnen und Bürger, das heißt diejenigen Deutschen und ausländischen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz wohnen.

Die neuen Kandidatinnen oder Kandidaten müssen sich allerdings noch etwas gedulden. Wahlvorschläge für das Amt können frühestens mit der offiziellen Bekanntmachung der Wahldurchführung eingereicht werden. Diese erfolgt voraussichtlich Ende April.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 49 SächsGemO). Bewerberinnen und Bewerber müssen also nicht in der Gemeinde wohnen. Nicht wählbar ist ferner, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat.