Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung der Webseite zu ermöglichen. Sie sind notwendig, um die grundlegenden Funktionen bereitzustellen und können nicht deaktiviert werden.

Darüber hinaus nutzen wir auf unserer Internetseite den Open Source Webanalysedienst Matomo. Das Tool verwendet Cookies. Mit diesen Cookies können wir Besuche zählen. Diese Textdateien werden auf Ihrem Computer gespeichert und machen es uns möglich, die Nutzung der Webseite zu analysieren. Ihre IP-Adresse wird anonymisiert, bevor sie gespeichert wird. Wir haben keine technische Möglichkeit, Sie damit als angemeldeten Nutzer zu identifizieren. Es werden keine Daten an Server übermittelt, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.

Öffentliche Auslegung Doppelhaushalt 2025 /2026

Stadt Meißen macht ihre Finanzen transparent

Euroscheine und MünzenEuroscheine und Münzen

Der Stadtrat der Stadt Meißen hat in seiner Sitzung am 5. Februar 2025 die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 beschlossen.

Nun hat die Stadt Meißen von der Rechtsaufsicht den Bescheid über die Gesetzmäßigkeit der Satzung erhalten.

Sie wurde im 14. elektronischen Amtsblatt (eMAB) vom 20. März 2025 veröffentlicht. ( https://www.stadt-meissen.de/de/amtsblatt.html )

Ab sofort und noch bis zum 28. März 2025 liegt die Satzung mit dem Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 außerdem wie folgt zur Einsichtnahme für die Bürgerinnen und Bürger aus:

Bürgerbüro der Stadt Meißen, Burgstraße 32, 01662 Meißen

Montag              9.00 bis 12.00 Uhr,

Dienstag           9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,

Mittwoch          geschlossen,

Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr,

Freitag               9.00 bis 12.00 Uhr.

Darüber hinaus ist der gesamte, 671 Seiten umfassende, Haushaltsplan für den Doppelhaushalt auch digital unter

https://www.stadt-meissen.de/de/haushaltssatzung.html abrufbar.