Personalausweis- und Passbehörde
Mit Vollendung des 16. Lebensjahres unterliegt jeder Bürger der allgemeinen Ausweispflicht. Das bedeutet, dass man im Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes sein muss. Die Ausweispflicht wird sowohl mit einem Personalausweis erfüllt, als auch durch Besitz eines Reisepasses.
Für alle Weltenbummler empfiehlt es sich, beide Dokumente zu haben. Der Reisepass enthält nur den Wohnort und ist auf Reisen der beste Begleiter. Der Personalausweis gibt zusätzlich Auskunft zur aktuellen Adresse und ist so in vielerlei Situationen des täglichen Lebens ein geeigneter Identifikationsnachweis.
Vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Beantragung der Dokumente bei Bedarf möglich, jedoch nicht verpflichtend.
Auch für Reisen in unsere unmittelbaren Nachbarländer benötigen Sie ein Ausweisdokument der Kinder.
Über konkrete Ein- und Ausreisebestimmungen erhalten Sie Informationen beim Auswärtigen Amt.
Unter dem Punkt "Einreise und Zoll" Ihres jeweils ausgewählten Ziellandes erhalten Sie alle Informationen, welche Dokumente deutsche Staatsangehörige für die Einreise benötigen.