Behindertenbeauftragte

Ein selbstbestimmtes Leben ist für alle Menschen wichtiger denn je. Menschen mit Behinderungen sind oft in ihrem Lebensalltag eingeschränkt bzw. stehen besonderen Barrieren gegenüber und können diese Selbstbestimmtheit nicht immer so ausleben, wie sie es sich wünschen.

Dabei sind Barrieren nicht immer sichtbar, wie eine Treppe, die ein Mensch ohne Beine nicht überwinden kann, sondern ganz oft auch unsichtbar, z. B. durch bestimmte Vorurteile, was Menschen mit bestimmten Besonderheiten (nicht) können oder was ihnen (nicht) zusteht. Solche Vorurteile können Auswirkungen auf das gesamte Leben haben und erschweren beispielsweise die Berufstätigkeit.

Alle Gesetze, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die ihnen zustehenden Leistungen regeln, haben unter anderem die Förderung der Selbstbestimmung, die Vermeidung bzw. dem Entgegenwirken von Benachteiligungen sowie die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum Ziel. 

Seit 2. Januar 2024 kümmert sich Petra Micksch als Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Meißen um diese Anliegen. Sie wird sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention engagieren, die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene zu vertreten und durchzusetzen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet unter www.einfach-teilhaben.de zahlreiche Informationen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.

Behindertenbeauftragte

Ein selbstbestimmtes Leben ist für alle Menschen wichtiger denn je. Menschen mit Behinderungen sind oft in ihrem Lebensalltag eingeschränkt bzw. stehen besonderen Barrieren gegenüber und können diese Selbstbestimmtheit nicht immer so ausleben, wie sie es sich wünschen.

Dabei sind Barrieren nicht immer sichtbar, wie eine Treppe, die ein Mensch ohne Beine nicht überwinden kann, sondern ganz oft auch unsichtbar, z. B. durch bestimmte Vorurteile, was Menschen mit bestimmten Besonderheiten (nicht) können oder was ihnen (nicht) zusteht. Solche Vorurteile können Auswirkungen auf das gesamte Leben haben und erschweren beispielsweise die Berufstätigkeit.

Alle Gesetze, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die ihnen zustehenden Leistungen regeln, haben unter anderem die Förderung der Selbstbestimmung, die Vermeidung bzw. dem Entgegenwirken von Benachteiligungen sowie die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zum Ziel. 

Seit 2. Januar 2024 kümmert sich Petra Micksch als Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Meißen um diese Anliegen. Sie wird sich im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention engagieren, die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene zu vertreten und durchzusetzen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet unter www.einfach-teilhaben.de zahlreiche Informationen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige.