Meldebehörde

Sie haben in Meißen eine Wohnung bezogen oder sind innerhalb der Stadt umgezogen? Dann sollte neben all den anderen wichtigen Punkten auf Ihrer Umzugscheckliste der Termin im Einwohnermeldeamt des Bürgerbüros ganz oben stehen, denn:

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in der Regel persönlich erfolgen muss. Es besteht jedoch häufig die Möglichkeit, eine Person zu beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen. Wichtig ist in diesem Fall, zusätzlich zu den ohnehin erforderlichen Unterlagen eine unterschriebene Vollmacht sowie ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten mitzubringen.

Alle generell vorzulegenden Unterlagen haben wir Ihnen unten aufgeführt.

Damit Ihr Termin möglichst unkompliziert und schnell erledigt ist, finden Sie hier außerdem weitere Informationen rund um die An-, Ab- und Ummeldung sowie die weiteren Aufgabengebiete des Einwohnermeldeamtes. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anmeldung immer die Wohnungsgeberbestätigung (WGB) vorzulegen ist.

Sollten weitere Fragen bestehen, helfen wir gern per E-Mail oder auch telefonisch weiter.

Meldebehörde

Sie haben in Meißen eine Wohnung bezogen oder sind innerhalb der Stadt umgezogen? Dann sollte neben all den anderen wichtigen Punkten auf Ihrer Umzugscheckliste der Termin im Einwohnermeldeamt des Bürgerbüros ganz oben stehen, denn:

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in der Regel persönlich erfolgen muss. Es besteht jedoch häufig die Möglichkeit, eine Person zu beauftragen, die Anmeldung für Sie vorzunehmen. Wichtig ist in diesem Fall, zusätzlich zu den ohnehin erforderlichen Unterlagen eine unterschriebene Vollmacht sowie ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten mitzubringen.

Alle generell vorzulegenden Unterlagen haben wir Ihnen unten aufgeführt.

Damit Ihr Termin möglichst unkompliziert und schnell erledigt ist, finden Sie hier außerdem weitere Informationen rund um die An-, Ab- und Ummeldung sowie die weiteren Aufgabengebiete des Einwohnermeldeamtes. Bitte beachten Sie, dass bei einer Anmeldung immer die Wohnungsgeberbestätigung (WGB) vorzulegen ist.

Sollten weitere Fragen bestehen, helfen wir gern per E-Mail oder auch telefonisch weiter.