Ortsrecht
Die Gemeinde kann weisungsfreie Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit Gesetze oder Rechtsverordnungen keine Vorschriften enthalten. Auch Weisungsaufgaben können durch Satzung geregelt werden, wenn ein Gesetz die Gemeinde hierzu ermächtigt. Für den Erlass der Satzungen ist der Stadtrat zuständig. In der Übersicht finden Sie alle aktuellen Satzungen der Stadt Meißen alphabetisch sortiert und gegliedert.
Schließtag in der Stadtverwaltung
Nach dem Feiertag am Donnerstag, dem 1. Mai bleibt die Stadtverwaltung Meißen auch am Freitag, dem 2. Mai geschlossen.
Im Einwohnermeldeamt auf der Burgstraße 32 entfällt zudem am 3. Mai die reguläre Öffnungszeit für den ersten Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr. Ab Montag, dem 5. Mai und ausnahmsweise am zweiten Samstag des Monats, dem 10. Mai sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zu den regulären Öffnungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger da.
Auch die Stadtbibliothek bleibt von 1. bis 3. Mai geschlossen. Alle fälligen Medien werden verlängert.
Stadtmuseum und Tourist-Information begrüßen ihre Besucherinnen und Besucher dagegen auch am 1. und 2. Mai zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Unsere Öffnungszeiten
Mo. | 09.00 - 12.00 Uhr |
Di. | 09.00 - 12.00 Uhr |
14.00 - 18.00 Uhr | |
Mi. | 09.00 - 12.00 Uhr |
Do. | 09.00 - 12.00 Uhr |
Fr. | 09.00 - 12.00 Uhr |