Abkochgebot gilt weiterhin für einige Bereiche des Ortsteils Meißen-Bohnitzsch

Aktuelle Information zur Trinkwasserversorgung in Teilen des Landkreises Meißen

Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen hat im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Brockwitz-Rödern die dritten Beprobungen durchgeführt. Die Proben im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch wiesen weiterhin teilweise Beanstandungen auf und entsprachen nicht den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Für folgende acht Straßen und Hausnummern im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch, einschließlich der in den genannten Straßen befindlichen Gartengrundstücke wird das Abkochgebot aufgehoben:

  • Am Knorrberg: für alle Hausnummern
  • An den Katzenstufen: für alle Hausnummern
  • Heiliger Grund: für die Hausnummern 1, 1a, 2, 2a, 4, 9
  • Proschwitzer Straße: für alle Hausnummern
  • Rottewitzer Straße: für alle Hausnummern
  • Schulgasse: für alle Hausnummern
  • Thomas-Müntzer-Straße: für alle Hausnummern
  • Winkwitzer Straße: für alle Hausnummern

Die Stadtwerke Meißen arbeiten weiterhin an der Beseitigung der für die Beanstandungen verantwortlichen Ursachen. Eine weitere Netzbeprobung im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch wurde bereits heute und  morgen durch das Gesundheitsamt durchgeführt. Die Analysenergebnisse werden am Montag, den 27. Februar 2023 erwartet. Erst nach Auswertung dieser kann entschieden werden, ob das Abkochgebot für die noch betroffenen Straßenzüge ebenfalls aufgehoben werden kann.

Für folgende Straßen und Hausnummern im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch, einschließlich der in den genannten Straßen befindlichen Gartengrundstücke gilt daher weiterhin das Abkochgebot:

  • Am Bogen: für alle Hausnummern
  • An der Trinitatiskirche: für alle Hausnummern
  • Berghausstraße: für alle Hausnummern
  • Bohnitzscher Straße: für alle Hausnummern
  • Dieraer Weg: für alle Hausnummern
  • Gerichtsweg: für alle Hausnummern
  • Großenhainer Straße: für die Hausnummern 94, 96, 98, 100, 102, 112, 114,116 a - c, 118 a/b, 119 – 124, 144 sowie für die Hausnummern ab 163 und höher
  • Heinrich-Freitäger-Straße: für die Hausnummer 8a
  • Hohe Wiese: für alle Hausnummern
  • Karl-Marx-Straße: für alle Hausnummern
  • Kohrockstraße: für alle Hausnummern
  • Mannfeldstraße: für die Hausnummern 8, 21, 23, 25, 27
  • Nassauweg: für die Hausnummern 4, 5, 5a und 6
  • Radeburger Straße: für alle Hausnummern
  • Trinitatiskirchweg: für alle Hausnummern
  • Tzschuckestraße: für alle Hausnummern
  • Werdermannstraße: für die Hausnummern 5, 8 - 22, 25, 27, 29, 30

Die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises zum Abkochgebot finden Sie auf der Seite des Landkreises unter: www.kreis-meissen.de