Abkochgebot wird aufgehoben - Vierte Beprobung wies keine Beanstandungen mehr auf

Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung in Teilen des Landkreises Meißen

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Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen hat im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Brockwitz-Rödern am 23. und 24. Februar 2023 weitere Beprobungen durchgeführt. Die Proben im Versorgungsgebiet Meißen-Bohnitzsch wiesen keine Beanstandungen mehr auf und entsprachen den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Das Abkochgebot wird damit nun auch für die zuletzt betroffenen Straßenzüge des Ortsteils Meißen-Bohnitzsch aufgehoben. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird im Lauf des Tages auf der Website des Landkreises Meißen veröffentlicht.