Aktualisierte Zugangsregelung für das Rathaus

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Landkreis Meißen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus ist der Zugang zum Rathaus sowie zu den Verwaltungsgebäuden Markt 3, Leipziger Straße 10, Schloßberg 9 und Schulplatz 5 ab 18. November 2021 nur mit vorheriger Terminvergabe möglich. Anfragen können per Telefon, E-Mail oder Brief gestellt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Rahmen der allgemeinen Öffnungszeiten erreichbar. 

Bürgerbüro

Die Bearbeitung der Anliegen im Bürgerbüro erfolgt vorrangig unter vorheriger Terminvereinbarung. Termine werden primär für dringliche Bürgeranliegen vergeben.

Die Termine sind telefonisch unter 03521/467-445 oder per E-Mail an buergerbuero@stadt-meissen.de zu vereinbaren. Die Nennung mehrerer Terminvorschläge wird es dem Bürgerbüro ermöglichen, einen passenden Termin zu finden. Ohne Vorschlag werden die Termine per Zuweisung vergeben.

Der Zutritt zum Bürgerbüro wird reguliert, auf die Einhaltung des Mindestabstands wird hingewiesen. An die Bürgerschaft ergeht die Bitte, die Termine, wenn möglich alleine wahrzunehmen. Nicht dringliche Anliegen oder solche, die keiner sofortigen Bearbeitung bedürfen, sollten um einige Zeit verschoben werden.

Die Stadtbibliothek und das Stadtmuseum bleiben geöffnet. Besucherinnen und Besucher haben in den Räumlichkeiten einen Mund-Nase-Schutz zu tragen und die Mindestabstände sind einzuhalten. Im Stadtmuseum gilt zudem die 2G-Regelung und die Kontaktnachverfolgung.

Tourist-Information Meißen

Auch beim Betreten der Tourist-Information Meißen haben Kundinnen und Kunden einen Mund-Nase-Schutz zu tragen und die Mindestabstände einzuhalten. Der QR Code für den digitalen Check-in mit der Corona Warn App befindet sich direkt am Eingang.

Für Stadtrundgänge im Außenbereich gilt:

  • Maske unter freiem Himmel empfohlen, wenn Mindestabstand nicht eingehalten wird
  • Mindestabstand (1,5 Meter) zu anderen Personen dringend empfohlen

Für Stadtrundgänge mit Innenbesichtigung gilt:

  • Maskenpflicht in geschlossen Räumen
  • Mindestabstand (1,5 Meter) zu anderen Personen dringend empfohlen
  • 2G-Regel und Kontakterfassung verpflichtend, wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TIM, den Stadtführerinnen und -führern oder den Institutionen selbst vor Betreten der jeweiligen Institutionen kontrolliert