Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/ 2024

haushalthaushalt

Gemäß § 76 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung ist der Entwurf der Haushaltssatzung an sieben Arbeitstagen öffentlich auszulegen.

Ausgelegt wird der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023/ 2024 einschließlich Haushaltsplan zur Einsichtnahme für die Dauer von 7 Arbeitstagen an den Öffnungszeiten im Bürgerbüro, Burgstraße 32, im Zeitraum vom 09.11.2022 bis 18.11.2022.

Die Einwohner und Abgabepflichtigen haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf zu erheben. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Auslegung am 09.11.2022 und endet am 30.11.2022.

Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Meißen, am 24.10.2022

 

Olaf Raschke
Oberbürgermeister