Ausschusssitzungen des Stadtrates finden statt

Die Sächsische Staatsregierung hat am 19. November 2021 die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) beschlossen. Die Durchführung von Stadtratssitzungen ist demnach weiterhin möglich, jedoch gilt für die Teilnahme nach § 6 Abs. 2 S.2 die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G). Ohne den 3G-Nachweis darf derzeit kein Zutritt zur Stadtratssitzung oder vergleichbaren Gremiensitzungen gewährt werden. Sollten Stadtratsmitglieder und Besucherinnen und Besucher im Rahmen der 3G-Regelung einen Test benötigen, stehen diese kostenfrei vor der Sitzung im Kleinen Ratssaal zur Verfügung und werden unter Aufsicht durchgeführt. Zudem besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Sitzung; Ausnahmen sind während eines Redebeitrages zulässig.

Fragen, die im Rahmen der Einwohnerfragstunde vorgebracht werden sollen, können unter ob@stadt-meissen.de am Tag der Sitzung bis 15 Uhr eingereicht werden. Darüber hinaus kann die Sitzung im öffentlichen Livestream unter https://www.stadt-meissen.de/11148.html mitverfolgt werden.