Geänderter Hebesatz

Zum 1. Januar 2022 erhöht sich die Grundsteuer

In der ersten oder zweiten Kalenderwoche 2022 erhalten alle Grundstückseigentümer der Stadt Meißen einen neuen Grundsteuerbescheid, dem die Höhe der ab 2022 zu zahlenden Grundsteuer zu entnehmen ist. Notwendig wird die Erhöhung durch die geänderte Hebesatzung, die der Stadtrat am 3. November 2021 beschlossen hat. (https://www.stadt-meissen.de/rathaus/Hebesatzung_MAB_11_2021.pdf)

Die Steuerschuld ist mit den darin ausgewiesenen Beträgen zu den angegeben Terminen zu entrichten. Gemäß § 28 des Grundsteuergesetzes (GrStG) wird die Grundsteuer je zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2022 zur Zahlung fällig.

Eine Grundsteuer, die den Jahresbetrag von 15 Euro nicht übersteigt, wird am 15. August 2022 fällig. Eine Grundsteuer bis zu einem Jahresbetrag von 30 Euro wird mit je der Hälfte des Jahresbetrages am 15. Februar und am 15. August 2022 fällig.

Für Steuerpflichtige, welche die Grundsteuer 2022 in einem Betrag entrichten, wird diese am 1. Juli 2022 fällig.

Alle Selbstzahler möchten wir bitten, ihren Dauerauftrag bei ihrer Hausbank entsprechend zu ändern. Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass die Möglichkeit der jederzeit widerrufbaren Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht. Vordrucke dafür erhalten die Bürgerinnen und Bürger über das Sachgebiet Steuern oder als Download unter https://www.stadt-meissen.de/download/rathaus/SEPA-Mandat.pdf

Wer zwischenzeitlich sein Eigentum verkauft hat und dennoch Anfang 2022 einen neuen Grundsteuerbescheid 2022 erhält, der wird gebeten, sich mit der Steuerverwaltung unter: 03521 467 259 in Verbindung zu setzen.