Hinweis zur Grund- und Gewerbesteuer

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Die Stadtkasse Meißen weist alle Grund- und Gewerbesteuerzahlungspflichtigen auf die zweite Ratenfälligkeit am 15.05.2024 hin.

Die Ratenhöhe ist dem letzten Steuerbescheid zu entnehmen. Ein neuer Steuerbescheid ergeht nur, wenn sich der Betrag oder der Steuerpflichtige ändert.

Der Betrag muss am 15.05.2024 beim Empfänger gutgeschrieben sein.

Die Bankverbindung der Stadt Meißen lautet:

IBAN: DE37 8505 5000 3100 0100 00
BIC: SOLADES1MEI

Weiterhin besteht auch die Möglichkeit der jederzeit widerrufbaren Teilnahme am Lastschriftverfahren für künftige Fälligkeiten. Vordrucke dafür erhalten Sie über das Sachgebiet Steuern bzw. über das Internet unter https://www.stadtmeissen.de/de/formulare.html in der Rubrik Steuern und Abgaben.