Mit Terminvereinbarung und 3G - Bürgerservice der Stadt Meißen bleibt erreichbar

Symbolbild Kontakt

Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung gilt nun auch im Bürgerservice: Wer ein Anliegen hat, muss hierfür vorab einen Termin vereinbaren. Dies ist im Online-Beteiligungsportal oder telefonisch unter 03521 467 445 möglich. Der Zutritt zu den Räumen des Bürgerbüros darf nur unter Einhaltung der 3G-Regel erfolgen.

Zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen Besucherinnen und Besucher für Termine im Standesamt, Bürgerbüro und Gewerbeamt einen entsprechenden Nachweis (geimpft, genesen oder negativ getestet (offizieller Test nicht älter als 24 Stunden). Diesen müssen die Bürgerinnen und Bürger vor der Aufnahme des Beratungsgesprächs vorlegen.

Weiterhin sollten die jeweils gültigen Hygienevorschriften beachtet und das Rathaus nur mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden. Wer Symptome aufweist oder wissentlichen Kontakt mit einer auf das Coronavirus positiv getesteten Person hatte, darf den Bürgerservice nicht aufsuchen.

Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, sorgt die rechtzeitige Absage dafür, dass dieser Termin einem anderen Bürger oder einer anderen Bürgerin angeboten werden kann. Eine Absage ist jedoch auch kurzfristig möglich.