Neupflanzungen im Böttgerpark

Blauglockenbaum umrahmt die Porzellanschaufläche

Geäst des Blauglockenbaumes mit grünen Blättern und violett-blauen BlütenGeäst des Blauglockenbaumes mit grünen Blättern und violett-blauen Blüten

Neuer Blickfang im Böttgerpark: Im kommenden Herbst wird unmittelbar hinter der neuen Porzellanschaufläche ein Blauglockenbaum gesetzt. Dieser Baum, umgangssprachlich „Paulownie“ genannt, erstrahlt im Frühjahr in wunderschöner violett-blauer Blüte.

Wenige Meter südwestlich entfernt soll außerdem ab Herbst ein Japanischer Fächerahorn den Baumbestand des Böttgerparks bereichern. Die Blätter des Fächerahorns färben sich leuchtend orange – bekannt auch als „Indian Summer“.

Unweit des Böttger-Denkmals wird zudem ein Zürgelbaum gepflanzt. Diese Baumart bringt dunkelrote bis schwarze ungiftige Steinfrüchte hervor und entwickelt sich bei ausreichend Platz zu einem markanten Solitärbaum.

Bei der Auswahl der einzelnen Baumarten wurde in Zusammenarbeit des städtischen Baumkontrolleurs und der Landschaftsarchitektin Marion Brod-Kilian vom Dresdner Landschaftsarchitekturbüro LA21 insbesondere auf die standörtlichen Gegebenheiten geachtet und das Augenmerk auf Klimaresilienz gelegt. Inga Skambraks, Leiterin des Amts für Stadtplanung und -entwicklung, versichert: „Der Böttgerpark gewinnt durch diese Neupflanzungen weiter an Attraktivität. Außerdem leisten wir so einen zusätzlichen Beitrag zur Artenvielfalt in unserer Stadt.“

Hintergrund der Neupflanzungen

In der Sitzung des Meißner Stadtrates am 24. April 2024 informierte Amtsleiterin Inga Skambraks über die Notwendigkeit der Fällung einer Esche im Böttgerpark, in unmittelbarer Nähe zur Porzellanschaufläche. „Dies war nicht Teil der eigentlichen Baumaßnahme. Allerdings wurden im Zuge der Bauarbeiten große Findlinge und Feldsteine an der Esche entfernt, wodurch eine starke Wurzel- und Stockfäule im verdeckten Bereich, auch an den Hauptwurzeln, zum Vorschein kam“, so Skambraks. „Meißens Baumkontrolleur hat sich von der Baufirma zusätzliche Bereiche freilegen lassen, um eine genaue Prüfung der Schäden vorzunehmen. Nach Abstimmung und Abwägung mit Fachleuten musste leider die Fällung zur Gewährleistung der Verkehrssicherung angeordnet werden“, teilte die Amtsleiterin weiterhin mit.