Was kostet das Wohnen in Meißen?

Stadt erarbeitet einen neuen Mietspiegel – Mithilfe der Bevölkerung gefragt

Gut zehn Jahre ist er alt, der letzte Mietspiegel für die Stadt Meißen. Seither hat sich viel getan auf dem Wohnungsmarkt, so dass das Dokument heute nicht mehr sehr aussagekräftig ist.

Verpflichtend muss eine Kommune erst ab 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel erstellen, das besagt der Paragraph 558c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Wir haben allerdings an den ständigen Anfragen gemerkt, dass es hier auf allen Seiten einen großen Bedarf gibt“, so Bürgermeister Markus Renner. „Einen aktuellen Mietspiegel bereitzustellen, sehen wir deshalb als Service für Mieterinnen und Mieter ebenso wie für die Vermieter- und Investorenseite.“

Ein Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsüblichen Mieten des frei finanzierten Wohnungsbaus und trägt dazu bei, Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten und Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen Mieten zu schützen. An der Erarbeitung des neuen Mietspiegels sollen deshalb auch beide Seiten beteiligt werden.

Die Meißner Mieterinnen und Mieter haben noch bis zum 31. Dezember 2022 die Möglichkeit an der entsprechenden Befragung teilzunehmen. „Um den neuen Meißner Mietspiegel so aussagekräftig wie möglich darstellen zu können, benötigen wir eine entsprechend hohe Datengrundlage“, so Solveig Arnold, Projektverantwortliche für den Mietspiegel im Meißner Familienamt. „Schließlich sollen Mieter und Vermieter gleichermaßen profitieren.“

Wer also rund um Weihnachten ein wenig Zeit findet, der kann den Onlinefragebogen ganz bequem vom heimischen Sofa aus über das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen https://mitdenken.sachsen.de/1031161 ausfüllen.

Auf der Homepage der Stadt Meißen www.stadt-meissen.de unter Wirtschaft & Bauen, Mieten ist der Fragebogen ebenfalls als PDF hinterlegt und kann vollständig ausgefüllt an das Postfach soziales@stadt-meissen.de mit dem Stichwort „Mietspiegelumfrage 2022“ gesendet werden.

Bis zum 1. Juli 2023 soll der neue einfache Mietspiegel stehen. Für Rückfragen steht Solveig Arnold unter Tel.: 03521 467 447, E-Mail: solveig.arnold@stadt-meissen.de gern zur Verfügung.