Weihnachtsruhe für die städtischen Parkautomaten

Freies Parken zum Jahreswechsel

Ob Besorgungsgang für die Oma oder Windelkauf für das Baby – vom 21. Dezember 2022 bis einschließlich 1. Januar 2023 muss man sich bei Erledigungen in der Meißner Innenstadt keine Sorgen um die Parkzeit machen.

Rund um die Feiertage ist es erlaubt, sein Fahrzeug auf den städtischen Parkplätzen gebührenfrei abzustellen. In dieser Zeit verteilt der Ordnungsdienst hier keine „Knöllchen“. Alle anderen Parkvergehen werden geahndet.

Zum 2. Januar gehen die Automaten dann wieder normal in Betrieb.

Für Parkplätze in privater Bewirtschaftung – wie z.B. rund um das ehemalige Sägewerk zwischen der Leipziger Straße und der Hochuferstraße – gilt diese Regelung nicht.